Vereinfachte Formulare
Für Ruheständler: So geht die Steuererklärung leichter

15.11.2023 | Stand 23.01.2024, 17:10 Uhr |

Steuererklärung bei Rentnern - Vereinfachte Steuererklärung: Für Rentnerinnen und Pensionäre ist das mithilfe von „Einfach Elster“ möglich. - Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Bei Rentnern und Pensionären sind die relevanten Einkünfte und Aufwände für die Steuererklärung mitunter recht übersichtlich. Wozu sich also durch sämtliche irrelevanten Anlagen wühlen?

Sie sind Rentner oder Pensionär und Ihre jährlichen Gesamteinkünfte übersteigen den Grundfreibetrag von derzeit 10 908 Euro? Dann sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Für einige mag das eine Qual sein. Aber es gibt Möglichkeiten, die Ihnen die Erklärung erleichtern.

In den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen zum Beispiel können Rentner und Pensionäre seit dem Veranlagungszeitraum 2022 vereinfachte Steuererklärungsvordrucke online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und ans zuständige Finanzamt senden. Die Formulare für 2022 und 2023 stehen zum Beispiel auf der Seite des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung.

Wichtig: Denken Sie daran, etwaige Spenden, Mitgliedsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen und Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen anzugeben. Diese Posten senken die Steuerlast. Falls Sie neben Ihrer Rente oder Pension allerdings weitere Einkünfte - etwa aus Vermietung oder Gewerbe - haben sollten, müssen Sie die vollständigen Steuererklärungsformulare nutzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Option für Ruheständler in ganz Deutschland

Zwar soll das aktuelle Pilotprojekt laut dem Bund der Steuerzahler in den kommenden Jahren auch auf andere Bundesländer ausgeweitet werden. Noch ist die Nutzung allerdings nur in den vier genannten möglich.

Eine Option, die Rentnern und Pensionären im gesamten Bundesgebiet offen steht: die Erstellung der Steuererklärung mit „Einfach Elster“. Dafür müssen Sie lediglich auf der entsprechenden Webseite eine Zugangsnummer beantragen, damit Sie die Erklärung online ausfüllen und absenden können.

Der Vorteil: Die Formulare sind ebenfalls extra auf Ruheständler zugeschnitten. Die Angabe von inländischen Renteneinkünften oder Pensionen sowie Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung können Sie sich sparen. Diese werden dem Finanzamt automatisch übermittelt und liegen daher vor.

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