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Firmengründung im Ausland – welche Möglichkeiten gibt es?
Deutschland gilt als Land der Bürokratie. Diese Bürokratie bekommen vor allem Unternehmer zu spüren. Bei immer mehr Gründern macht sich das Gefühl breit, dass Deutschland als Firmensitz nicht wirklich gut taugt. Während ein Großteil der Unternehmer in den sauren Apfel beißt, sehen sich besonders ambitionierte Gründer immer öfter nach alternativen Unternehmenssitzen um. Doch die Gründung einer Firma im Ausland kann komplex sein, weshalb es für Unternehmer einiges zu beachten gilt.
Ist die Gründung im Ausland überhaupt umsetzbar?
Wer etwa als digitaler Nomade die Möglichkeit hat, von jedem Ort der Welt aus zu arbeiten, tut sich auch in Hinblick auf Firmenstandort und Besteuerung leichter. Anders sieht es aus, wenn Gründer Deutschland nicht den Rücken kehren möchten. Gerade die Außensteuergesetze können die vermeintliche Attraktivität eines Unternehmenssitzes im Ausland schnell trüben.
Wer sich jedoch gut informiert und die Firmengründung strukturiert angeht, hat gute Chancen, von einer Auslandsgründung zu profitieren – unabhängig davon, ob man ein Unternehmen in Singapur gründen möchte oder andere attraktive Standorte in Betracht zieht.
Warum gilt Deutschland als unattraktiver Unternehmensstandort?
Jede Medaille hat bekanntermaßen zwei Seiten – so überzeugt Deutschland als Unternehmensstandort durch gut durchorganisierte Abläufe, Lieferketten und gesetzliche Regelungen. Der gute Bildungsstatus der Bevölkerung und die solide Ausbildung von Fachkräften sind weitere Vorteile. Dass Deutschland mit der viertgrößten Wirtschaft weltweit aufwarten kann, macht das Land zusätzlich attraktiv für Konzerne und mittelständische Unternehmen.
Bürokratie und Steuern
Etwas anders sieht das beim Sprung in die Selbstständigkeit von Einzelunternehmern oder Freelancern aus. Ihnen macht vor allem die Bürokratie und der dadurch hohe Verwaltungsaufwand zu schaffen. Und auch die Steuer tut ihr Übriges: Deutschland ist nämlich nicht nur der Staat mit der viertgrößten Wirtschaft, sondern auch der Staat mit der vierthöchsten Gewinnbesteuerung. Als Beispiel dafür soll die GmbH dienen: Gewinne werden bei dieser Geschäftsform mit 30 % versteuert. Der ungarische Fiskus streicht nur rund ein Drittel dieses Prozentsatzes ein – nämlich 10,8 %.
Auch die Einkommensteuer reiht sich in die globalen Superlative ein. Ganze 48 % beträgt der deutsche Einkommensteuerspitzensatz – ein Prozentsatz, der nicht im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten steht.
Fachkräftemangel und Arbeitskosten
Obwohl Deutschland für die gute Ausbildung seiner Nachwuchskräfte bekannt ist, leidet die Wirtschaft unter einem starken Fachkräftemangel. Immer mehr junge Menschen streben ein Studium an, sodass vor allem Industrie- und Handwerksbetriebe mit Arbeitern Vorlieb nehmen müssen, die nicht als Fachkräfte gelten. Gleichzeitig ist das deutsche Lohnniveau aber vergleichsweise hoch, was die Kosten in die Höhe treibt.
Was muss man bei der Gründung im Ausland beachten?
Angehende Unternehmer, die den Sprung ins kalte Wasser wagen möchten, sollten vor der Gründung im Ausland die folgenden Dinge wissen:
Spart man wirklich Steuern?
Besonders einfach ist es für deutsche Unternehmer, im EU-Ausland zu gründen. Ebenso ist es möglich, in Drittländern wie in den USA oder in Singapur zu gründen. Wer denkt, dem deutschen Fiskus auf diese Weise ein Schnippchen schlagen zu können, irrt jedoch:
Durch die Außensteuergesetze soll vermieden werden, dass die Gründung im Ausland zu attraktiv wird. Solange die Geschäftsleitung in Deutschland sitzt, ist das Unternehmen hier unbeschränkt steuerpflichtig. So kann es sogar auf eine Doppelbesteuerung hinauslaufen, wenn auch am Firmenstandort Steuern abgeführt werden müssen.
Um die Steuervorteile anderer Länder genießen zu können, muss man also alternative Ansätze finden:
Deutschland verlassen
Der Wegzug aus Deutschland ist die wohl einfachste Art, um der Steuerpflicht hierzulande zu umgehen. Wird ein bestehendes Unternehmen ins Ausland verlagert, fällt dabei eine Wegzugsbesteuerung an. Bei der Neugründung ist dies jedoch nicht der Fall.
Pendeln
Gelingt es Unternehmern nachzuweisen, dass die Geschäfte tatsächlich im Ausland geführt werden, kann es ausreichen, in regelmäßigen Abständen zum Firmenstandort zu reisen und die restliche Zeit in Deutschland zu verbringen. Dabei ist auf eine möglichst saubere Dokumentation der Reisetätigkeit zu achten.
Geschäftsführung aus dem Zielland engagieren
Wer ein Offshore-Unternehmen gründen, aber dennoch komplett in Deutschland verweilen möchte, hat ferner die Möglichkeit, die Geschäftsführung einer Person zu überlassen, die am Unternehmensstandort lebt. Diese Option ist jedoch mit höheren Kosten verbunden, da dabei ein Gehalt fällig wird. Außerdem müssen Einnahmen oder Dividenden aus dem Ausland dennoch hier versteuert werden.