Der Wechsel in einen neuen Vertrag kann bei manchen Versicherungen sinnvoll sein - etwa weil die Konditionen im Laufe der Jahre besser wurden. Bei Lebensversicherungen ist das aber oft nicht der Fall.
Wollte Ihr Lebensversicherer Sie schon mal davon überzeugen, den alten Vertrag gegen einen neuen einzutauschen? Darauf sollten Sie sich besser nicht vorschnell einlassen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Der Grund: Häufig sei der Wechsel in einen anderen Vertrag vor allem für Versicherer ein gutes Geschäft.
„Der Neuabschluss von Kapitallebensversicherungen ist angesichts extrem niedriger Zinsen und hoher Kosten kaum mehr zeitgemäß“, heißt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale. Gerade ältere, vor 2004 abgeschlossene Lebensversicherungen, könnten oft noch mit Garantiezinsen zwischen drei und vier Prozent überzeugen. Wer diesen Vertrag nun aufgibt und einen neuen mit geringerer oder gar keiner Garantie abschließt, macht unterm Strich möglicherweise ein schlechtes Geschäft.
Hinzu kommt: Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden und länger als zwölf Jahre laufen, sei die Auszahlung oft noch steuerfrei. Versicherte sollten daher zumindest einen Blick in ihre Versicherungsunterlagen werfen, um zu prüfen, womit sie besser fahren. Wem der Überblick fehlt, kann sich zusätzlich in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentralen Hilfe holen.
Kündigung auch aus Eigenantrieb selten die beste Option
Übrigens: Auch wenn Ihnen die Beiträge für die Lebensversicherung über den Kopf wachsen oder Sie sie für unrentabel halten, ist eine Kündigung nicht immer die beste Option. Laut Verbraucherzentrale NRW kann es besser sein, zum Beispiel nur eine Beitragsfreistellung der Versicherung zu beantragen. Dann bleibt das Ersparte im Vertrag erhalten, monatliche Beiträge müssen aber nicht mehr geleistet werden.
Wer das Geld aus der Versicherung dringend benötigt, kann die Police auch auf dem Zweitmarkt verkaufen. Das kann unter Umständen einen höheren Erlös bringen als der Rückkaufswert des Versicherers bei Kündigung. In manchen Fällen können Versicherte sogar noch von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen - selbst Jahre nach Abschluss oder Auszahlung. Das geht etwa dann, wenn Versicherer bei Vertragsschluss nicht oder nur unzureichend über Widerrufs- und Widerspruchsrecht informiert haben. Auch das kann den Erlös deutlich steigern, weil der Vertrag komplett rückabgewickelt wird.
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