Sonderregel
Leichterer Hochschulzugang für ukrainische Geflüchtete

04.10.2022 | Stand 04.10.2022, 17:16 Uhr

Hochschulzugang für ukrainische Geflüchtete - Studium ohne Sekundarschulabschluss: Für ukrainische Geflüchtete wurde eine Sonderregel geschaffen. - Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn

Viele geflüchtete ukrainische Schüler konnten wegen des Krieges keinen Schulabschluss machen. Deshalb wurde für sie eine Sonderregel beschlossen, die ihnen trotzdem das Studieren ermöglicht.

Geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr keinen Sekundarschulabschluss machen können, sollen trotzdem ein Studium in Deutschland aufnehmen können. Das hat die Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen, wie sie am Mittwoch (20. April) mitteilte.

Anlass sei, dass in diesem Jahr in der Ukraine keine regulären staatlichen Abschlussprüfungen stattfänden. «Den betroffenen Schülerinnen und Schülern soll hierdurch kein Nachteil entstehen», sagte die KMK-Präsidentin, die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien (CDU). Auch für Studierende im ersten Studienjahr sei die Aufnahme eines Studiums in Deutschland möglich, selbst wenn sie ihr Studienjahr nicht abschließen konnten.

Ukrainische Schülerinnen und Schüler, die keinen Abschluss machen können und ein Studium in Deutschland aufnehmen möchten, müssen sich beim jeweiligen Studienkolleg ihrer Wunschhochschule bewerben. Die Studienkollegs bereiten ausländische Bewerber auf ein Studium in Deutschland vor. Wer bereits studiert, muss sich laut KMK direkt bei der Hochschule bewerben.

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