Grund für Steit
Urteil: Einbau von Isolierglasfenstern ist Modernisierung

17.08.2021 | Stand 21.09.2021, 13:12 Uhr

Gegen den Einbau von Isolierglasfenstern können Mieter kaum Härtegründe geltend machen. Denn die Maßnahme gilt in der Regel als Modernisierung.- Foto: Frank May/dpa/dpa-tmn

Mieter müssen sich finanziell an Modernisierungen beteiligen. Denn Vermieter können einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen. Nicht selten kommt es deshalb zum Streit. Diesmal um Isolierglasfenster.

Der Austausch von Kastendoppelfenstern gegen Isolierglasfenster ist in der Regel eine Modernisierung. Das heißt: Mieter müssen die Maßnahme dulden, wie ein Urteil des Landgerichts Berlin zeigt (Az.: 67 S 108/19), über die die Zeitschrift «Das Grundeigentum» (Nr. 14/2021) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Härtegründe können nur in bestimmten Fällen geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Energieeinsparung durch die Maßnahme vergleichsweise gering ist.

In dem verhandelten Fall hatte sich ein Mieter gegen den angekündigten Austausch der Fenster gewehrt. Seine Begründung: Die Vorgaben zum Heizen und Lüften nach dem Austausch der Fenster könnten nicht eingehalten werden. In einem Merkblatt war vorgegeben, dass vier Mal am Tag stoßgelüftet werden sollte. Da ihm dies unmöglich sei, sei er nicht verpflichtet, den Austausch zu dulden, erklärte der Mieter.

Das Gericht war von dieser Argumentation nicht überzeugt. Der Austausch sei eine Modernisierung, denn durch die neuen Fenster werde Energie eingespart. Dass im betreffenden Fall die theoretisch berechnete Einsparung bei lediglich 30 Litern Heizöl liege, ändere an diesem Sachverhalt nichts. Der Verweis auf die Vorgaben zum Heizen und Lüften greife ebenfalls nicht. Denn es in dem Merkblatt heiße es, es solle «möglichst» vier Mal am Tag gelüftet werden. Dieses Lüften samt Auf- und Zudrehen der Thermostate stelle allenfalls eine Lästigkeit darr, die aber keine Härte begründe.