Wildwechsel
So verhalten sich Verkehrsteilnehmer richtig

22.09.2021 | Stand 05.10.2021, 14:24 Uhr

Achtung Reh! Jetzt schön langsam fahren und mit Nachzüglern im Wildwechsel rechnen.- Foto: Arne Dedert/dpa/dpa-tmn

Jetzt im Herbst sind Wildtiere besonders aktiv und machen bei ihrer Futtersuche auch vor Straßen nicht Halt. Fahrer sollten deshalb besonders aufmerksam unterwegs sein und einige Dinge beachten.

Wildwarnreflektoren oder am Straßenrand baumelnde CDs bieten laut Auto Club Europa (ACE) keinen Schutz vor einem Wildunfall. Die Verkehrsexperten geben Tipps, wie sich Verkehrsteilnehmer wirklich schützen.

Wer am Straßenrand oder in Fahrbahnnähe Tiere erkennt, sollte seine Geschwindigkeit ohne scharfes Bremsen reduzieren. Erscheint ein Wildtier im Scheinwerferkegel, heißt es: Fernlicht aus! Das Abblenden und ein kurzes Hupen reicht laut ACE in der Regel aus, um das Tier zu verscheuchen. Bei plötzlich auftauchendem Wild helfe es nur, das Lenkrad festzuhalten, möglichst kein Ausweichmanöver zu riskieren und stark zu bremsen. Achtung Rudel: Es muss immer mit mehreren Tieren gerechnet werden.

Autofahrer sollten Reflektoren als Hinweis verstehen

CDs und Plastikflaschen in Bäumen, Stanniolpapier oder Reflektoren an den Leitpfosten sollten Autofahrer ebenso als Information für möglichen Wildwechsel betrachten wie Hinweisschilder. Dann gilt es, besonders achtsam zu fahren, die Geschwindigkeit zu reduzieren und den Nachfolgeverkehr im Blick zu halten. Selbst Zäune am Straßenrand sind laut ACE kein Garant dafür, dass sich nicht doch mal ein Tier auf die Fahrbahn verirrt.

Kommt es trotz aller Vorsicht zum Zusammenstoß, sollten Fahrer zunächst die Warnblinkanlage einschalten, die Warnweste anziehen und dann die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern. Erst dann sollte die Polizei verständigt werden.

Wichtig: Viele Versicherer fordern zur Schadenregulierung eine Wildunfallbescheinigung. Diese sollte die Polizei bei der Unfallaufnahme ausstellen. Schäden nach einem Unfall mit Haarwild - wie zum Beispiel Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase - können über die Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden.