Flottenbetreiber können hohe THG-Prämien kassieren

10.02.2023
−Foto: Unsplash

[Anzeige]

Mit dem THG-Quotenhandel verfolgt die Politik das Ziel der Reduktion von Treibhausgasen. Auf diese Weise soll der menschengemachte Treibhauseffekt eingedämmt werden. Das Gesetz, das 2007 unter dem alten Namen der energetischen Biokraftstoffquote eingeführt wurde, betraf zunächst die Mineralölkonzerne. Nach der Öffnung des Emissionshandels für Unternehmen und Privatpersonen ist die Beteiligung an diesem Geschäftskonzept vor allem für Fuhrparkbetreiber lukrativ, die auf Elektrofahrzeuge umsteigen möchten oder bereits umgestiegen sind.
Hierbei geht es um hohe Mengen an eingespartem Kohlenstoffdioxid, das durch diese Maßnahme nicht in die Atmosphäre geschleudert wird. Diese Anteile lassen sich durch das Gesetz in THG-Prämien umwandeln. An diesem Punkt erweitert sich das energiepolitische Ziel des THG-Handels um die Förderung der Verkehrswende von Verbrennern hin zu Stromern.


Finden Sie hier mehr Informationen!
 

Das Geschäftskonzept im Detail

Die Politik möchte mit dem Treibhausgasminderungsgesetz Mineralölkonzerne zur Senkung ihrer Treibhausgasemissionen veranlassen. Diese sind als Verursacher dazu angehalten, die THG-Quoten zu erfüllen. Diese werden für jedes Jahr aufs Neue festgelegt und sollen sukzessive auf eine Höhe von 25 % im Jahre 2030 steigen.
Für das Jahr 2023 gilt eine THG-Quote von 8 %. Unternehmen, die es nicht schaffen, ihre Treibhausgasemissionen in diesem Jahr auf den vorgeschriebenen Wert zu senken, können alternativ Anteile von Privatpersonen oder Unternehmen kaufen. Die von diesen eingesparten Treibhausgasemissionswerte lassen sich mit der eigenen Emissionsbilanz verrechnen.
Jedes Unternehmen, geschweige denn jede Privatperson zu diesem Zweck einzeln aufzusuchen, würde keinen Sinn ergeben, da dieser Vorgang extrem kleinteilig wäre und den Aufwand nicht rechtfertigen würde. Für Abhilfe sorgen Zwischenhändler wie EMOVY. Diese kaufen die Anteile von Unternehmen und Privatpersonen auf, die sich am Emissionshandel beteiligen möchten, und bieten diese Anteile den Mineralölkonzernen gebündelt an.

Was müssen Flottenbetreiber tun?

Für Flottenbetreiber, die am Emissionshandel partizipieren möchten, geht es nun darum, sich für einen Zwischenhändler zu entscheiden. Im Vergleichstest können sie die Höhe der THG-Prämie, mögliche Boni, die Provision, den Umfang der Abwicklungen und eventuelle Zusatzangebote miteinander vergleichen, um sich auf dieser Grundlage für den attraktivsten Vermittler zu entscheiden.
Da es mit Blick auf das Kriterium zum Umfang der Abwicklungen durchaus Dienstleister gibt, die mit einem Rundum-sorglos-Paket ihre Kunden von jedem Aufwand entlasten, können Kunden hier aus dem Vollen schöpfen und einen Anbieter auswählen, der kaum mehr als die Fahrzeugbriefe verlangt, um diese dem Umweltbundesamt als Beweis für die eigenen Einsparungen vorzulegen.
Als Frist für die Berechnung hat die Behörde den 28. Februar des Folgejahres gewählt, sodass Flottenbetreiber bis zu diesem Zeitpunkt die Aussicht auf die THG-Prämien vom vergangenen Jahr haben.

Die Höhe der THG-Prämien

Die Berechnung der THG-Prämie gestaltet sich unkompliziert, da das UBA die Beiträge pro Fahrzeugklasse pauschalisiert. 2022 lag dieser Schätzwert bei einer CO₂-Einsparung von 1.028,16 kg für Pkws. Pkws erhalten mit rund 280 Euro pro Fahrzeug den geringsten Anteil, der bei Leichttransportern spürbar ansteigt und bei Lastkraftwagen und Bussen einen fünfstelligen Betrag aufweisen kann. Flottenbetreiber können durch das Zählen der Fahrzeuge und die Hierarchisierung in Fahrzeugklassen den ungefähren Verdienst im Jahr abzüglich der Zwischenhändler-Provision ermitteln, die je nach Anbieter zwischen 10 und 20 % der Einnahmen liegt.

Die Beteiligung am Quotenhandel lohnt sich

Je nach Anzahl an Fahrzeugen und Fahrzeugklasse können demnach für Fuhrparkbetreiber beträchtliche Summen im Jahr zusammenkommen. Der Handel lohnt sich auch deshalb, weil die Politik ihn dadurch fordert, dass sie Unternehmen bei einem Gewinn bis 256 Euro pro Fahrzeug von der Steuerpflicht befreit. Die Erhöhung der THG-Quote, die als Beitrag für die Verkehrswende zuverlässig jedes Jahr bis 2030 stattfinden wird, ist ein weiteres Argument für Flottenbetreiber, mit dem Einstieg jetzt zu beginnen.