Mitmachen und abräumen
Wir suchen das hässlichste Sofa der Region!

14.03.2018 | Stand 24.07.2023, 23:38 Uhr
−Foto: Foto: citalliance/123RF

Sofa-Foto einschicken – neue Couch im Wert von 1.500 Euro gewinnen: Möbel Biller und das Wochenblatt machen‘s möglich

ECHING-WEIXERAU Schönheit liegt zwar bekanntlich im Auge des Betrachters. Und doch kann man sich bei manchen Dingen jede Diskussion ersparen – Dingen, wie das hässlichste Sofa zum Beispiel, die wir seit fünf Jahren zusammen mit dem Möbelhaus Biller im Rahmen eines großen Gewinnspiels suchen.

Und weil wir uns sicher sind, dass da draußen in den Wohnzimmern der Region mit Sicherheit immer noch so einige abgewetzte, notdürftig geflickte, fleckige, durchgelegene, speckige, unansehnliche, kaputte, alte Couchen rumstehen, die schon längst auf den Sperrmüll gehören, halten wir ab sofort wieder Ausschau nach dem „hässlichsten Sofa der Region“. Dem „stolzen“ Besitzer winkt ein stattlicher Preis. Denn Rainer Biller lässt für den bemitleidenswerten Sofabesitzer, der die Wahl gewinnt, einen 1.500 Euro-Gutschein für ein neues Sofa aus dem Echinger Möbelhaus springen.

Dabei kommt es der Jury – bestehend aus Vertretern des Möbelhauses und des Wochenblatts – freilich nicht nur auf die Anzahl der Flecken oder Löcher in der Couch an. Auch alte, wild gemusterte „Erbstücke“, die vielleicht mal vor 30 Jahren modern waren, aber heute eigentlich nur noch einen Platz im Stoffsünden-Museum verdient hätten, haben eine gute Chance auf den Gewinn. Einzige Voraussetzung: Das betreffende Sofa muss auf jeden Fall noch in Benutzung sein und nicht bereits längst in der Garage o.ä. vor sich hin „gammeln“!

Wenn Sie sich also schon längst eine neue Couch wünschen, dann machen Sie jetzt schnell ein Foto Ihres unansehnlichen Sofas und schicken es mit kurzer schriftlicher Begründung, warum es zum Sieger gekürt werden soll, per E-Mail an event@wochenblatt.de. Ganz wichtig: Name, Anschrift und Telefonnummer, unter der wir Sie tagsüber erreichen können, nicht vergessen! Die Fotos müssen bis spätestens Sonntag, 25. März, gemailt werden.

Am 28. März werden dann alle Sofas auf der Wochenblatt-Homepage gezeigt, woraufhin eine interne Jury – bestehend aus Vertretern der Wochenblatt-Redaktion und des Möbelhauses Biller – den Gewinner auswählt. Dieser wird in einer Home-Story in der darauffolgenden Woche vorgestellt und beim Sofa-Kauf im Möbelhaus Biller mit der Kamera begleitet.

Teilnahmebedingungen:

Teilnehmen dürfen alle Personen ab 18 Jahren aus dem Verbreitungsgebiet der Wochenblatt-Verlagsgruppe.

Jeder Teilnehmer an der Aktion „Das hässlichste Sofa der Region“ erklärt sich damit einverstanden, dass eingereichte Bilder und Beiträge von der Wochenblatt Verlagsgruppe zu Veröffentlichungszwecken in den Wochenblatt-Print- und Online-Ausgaben und in sozialen Netzwerken sowie von Möbel Biller zu Werbezwecken genutzt werden dürfen und er somit die Rechte am eigenen Bild sowie mögliche Bildrechte zu dem oben genannten Aktions-Zweck an die Wochenblatt Verlagsgruppe und Möbel Biller abtritt.

Der Teilnehmer versichert, dass er das eingereichte Foto/die eingereichten Fotos selbst aufgenommen hat bzw. er zur Verwendung des Fotos für diesen Zweck die erforderliche Erlaubnis des Fotografen besitzt sowie möglicherweise abgebildete Personen mit der Veröffentlichung im o.g. Umfang einverstanden sind.

Die Wochenblatt Verlagsgruppe behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Fotos abzulehnen, insbesondere wenn das Motiv gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt.

Der Verlag übernimmt keine Haftung für Ansprüche Dritter wegen Verletzung des Urheber- und Persönlichkeitsrechts.

In die Jurywertung miteinbezogen werden ausschließlich Sofa-Fotos, die bis spätestens 25.3.2018 unter Angabe von Absender mit dazugehöriger Anschrift und Telefonnummer per Mail an event@wochenblatt.de bei der Wochenblatt Verlagsgruppe eingegangen sind.

Der Gewinner wird vom Wochenblatt kontaktiert und erklärt sich damit einverstanden, der Wochenblatt-Redaktion für eine Home-Story sowie für einen Artikel über den Kauf des neuen Sofas bei Möbel Biller zur Verfügung zu stehen – jeweils unter Nennung des Namens.

Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich, ebenso wie die Verrechnung des Geldbetrages mit anderen Möbelstücken.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Landshut