Einzelhandel

Reklamation ist auch ohne Kassenbon möglich

06.08.2021 | Stand 11.08.2021, 14:15 Uhr

Wer mangelhafte Waren reklamieren will, muss sich an den Händler wenden. In der Regel ist für eine Reklamation der Kassenbon nötig.- Foto: Florian Schuh/dpa-tmn

Defekte Waren muss niemand akzeptieren. Kunden können sich in solchen Fällen an den Händler wenden. Allerdings müssen sie auch nachweisen, dass sie die Ware in dem Geschäft gekauft haben.

Mangelhafte Ware kann reklamiert werden. Händler verlangen als Kaufnachweis in der Regel den Kassenbon. Doch was, wenn der Bon verschwunden ist? Bleibe ich dann auf der defekten Ware sitzen?

Nicht unbedingt: Grundsätzlich kann ein Kauf auch anders nachgewiesen werden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Dazu eignen sich zum Beispiel die Kreditkartenabrechnung oder der Kontoauszug. Auch die Zeugenaussage einer Begleitperson, die beim Einkauf dabei war, ist als Nachweis im Prinzip ausreichend.

Wichtig: Bei einem Umtausch wegen Nichtgefallen gilt das nicht ohne Weiteres. Denn einen gesetzlichen Anspruch auf Widerruf gibt es im stationären Handel nicht. Viele Geschäfte nehmen Waren zwar trotzdem wieder an, aber sie tun dies freiwillig und bestimmen daher auch die Regeln für den Umtausch. Im Falle eines Umtauschs können der Kassenbon und die Originalverpackung also tatsächlich nötig sein.

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