Falle Rabattschutz

Bei Versicherungswechsel SF-Klasse beachten

09.01.2023 | Stand 09.01.2023, 12:25 Uhr

Falle Rabbatschutz Versicherungswechsel SF-Klasse - Schöner niedriger Autoversicherungspreis im neuen Jahr? Wer die Versicherung wechseln will, achtet besser auch auf die Details. - Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Das Ergebnis des Vergleichsportals verspricht oft satte Ersparnis bei der Kfz-Police. Aber Achtung: Sind ein Rabattschutz und ein regulierter Unfall im Spiel, kann der Anbieterwechsel teuer werden.

Zum neuen Jahr hoffen Autofahrer und Autofahrerinnen im alljährlichen Preiskampf unter den Kfz-Versicherungsgesellschaften auf Schnäppchen. Turnusmäßig zum Stichtag 30. November können sie in der Regel den Anbieter wechseln. Beim Preisvergleich besonders beliebt sind Internet-Vergleichsportale. Doch hier lauert im Zusammenhang mit dem Tarifmerkmal Rabattschutz eine Kostenfalle. 

«Vor allem nach einem regulierten Unfall kann man sich nicht auf das schnelle bequeme Ergebnis der Vergleichsportale verlassen», sagt Philipp Opfermann, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. 

Denn wurde die noch bestehende Versicherung mit Rabattschutz abgeschlossen und der Versicherungsnehmer durch einen regulierten Schaden somit in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nicht zurückgestuft, verfällt dieser Vorteil beim Versicherungswechsel in der Regel. «Der Rabattschutz gilt nur beim aktuellen Versicherer», sagt Opfermann.

Wechslern droht eine schlechtere Einstufung

Zum Verständnis: Sobald man die Versicherungsgesellschaft wechselt, gibt die alte Versicherung Informationen zu regulierten Schäden an die neue weiter. «Dem neuen Versicherer wird jedoch der tatsächliche Schadenverlauf mitgeteilt», so Opfermann. Die Folge: Der Versicherte muss damit rechnen, dass er wesentlich schlechter eingestuft wird.

Für Schnäppchenjäger bedeutet das: Haben sie einen Schaden bei der bestehenden Versicherung regulieren lassen, sollten sie beim Preisvergleich auf Internet-Portalen wie Check24 und Verifox unbedingt für ihr Fahrzeug realistische Schadenfreiheitsklassen eingeben. Doch diese gilt es laut Versicherungsexperte Opfermann zunächst einmal zu recherchieren.

Versicherungswechsel nach Unfall lohnt oft nicht

Er rät, bei der bestehenden Versicherung zu erfragen, welchen Schadenverlauf sie der neuen mitteilen würde und mit dieser Information beim neuen Anbieter in Erfahrung zu bringen, in welche SF-Klassen man eingeteilt würde. «Damit kommt dann oft das böse Erwachen, aus der vermeintlichen Ersparnis wird ein teurerer Tarif.»

Bei Rabattschutztarifen lohne der Versicherungswechsel nach einem Unfall oft nicht, bilanziert Opfermann. Anstelle dessen könne man das Sparpotenzial beim aktuellen Versicherer ausloten. Ist etwa die Jahresfahrleistung niedriger als zuvor, können Prämien sinken.

Sparen mit einem Anruf

Gleiches gilt für den Wechsel von einer Vollkasko auf eine Teilkasko-Versicherung, der bei älteren Fahrzeugen infrage kommen kann, worauf der Auto Club Europa (ACE) hinweist. Preissenkungen versprächen etwa auch eine Werkstattbindung oder die Beschränkung des Fahrerkreises auf zwei Personen, wenn zuvor noch Kinder mit frischem Führerschein eingeschlossen waren. Solche Merkmale lassen sich meist jederzeit an die eigenen Bedürfnisse anpassen.

Oft hilft auch ein einfacher Anruf beim aktuellen Versicherer weiter, so Opfermann. Manche Versicherer gewähren auch dann schon Nachlässe, wenn man sie mit einem – wenn auch womöglich nur vermeintlich besseren – Angebot eines Vergleichsportals konfrontiert.  

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