Laut ADAC

Keine Winterreifen bei Schnee? Welche Bußgelder im Winter im Verkehr drohen

28.11.2022 | Stand 19.09.2023, 3:57 Uhr

Scheibe nicht richtig freigekratzt? Sommerreifen statt Winterreifen bei Glätte? Für all das drohen Bußgelder. −Foto: Florian Schuh/dpa

Von Karin Seibold

Keine Winterreifen bei Schnee? Auto nicht richtig abgekratzt? Oder Schnee auf dem Dach nicht weggefegt? All das kann zu schweren Beeinträchtigungen im Verkehr führen - und im schlimmsten Fall zu einem bösen Unfall.



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Deshalb ahndet die Polizei solche Vergehen im Winter mit teils ordentlichen Bußgeldern. Wie hoch die sind und worauf man in der kalten Jahreszeit achten muss, haben wir beim ADAC Südbayern nachgefragt.

Den Motor warmlaufen lassen

Wer seinen Motor im Stand warmlaufen lässt, schadet der Umwelt - und laut ADAC auch dem Auto. Er macht zudem unnötig Lärm. Deshalb ist es nach Paragraf 30 Absatz 1 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten - und kann bestraft werden. Es droht laut ADAC ein Bußgeld von bis zu 80 Euro zuzüglich Verwaltungskosten.

Statt mit Winterreifen mit Sommerreifen fahren

„Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative“, erklärt Alexander Kreipl vom ADAC. Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz. Die situative Winterreifenpflicht gilt dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen, also auf allen vier Rädern, Winterreifen montiert sind. Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.

Ein Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet, werden andere behindert 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt.

Die Scheibe nicht genügend freigekratzt

Wer nur ein Guckloch freikratzt, gefährdet sich und andere. Dafür werden zehn Euro Bußgeld fällig, wenn man von der Polizei erwischt wird.

Den Schnee auf dem Dach nicht weggefegt

„Man muss auch Schnee von Dach und Motorhaube entfernen“, teilt der ADAC mit. Sonst kann er während der Fahrt vom Dach wehen und dem Hintermann die Sicht nehmen. Oder bei einem Bremsmanöver gerät die Schneemasse auf die eigene Frontscheibe. Wer das nicht tut, muss mit 25 Euro Geldbuße rechnen.

Lichter oder Nummernschild schneebedeckt

„Schneefrei“ - das gilt für alle Signalgeber. Auch Blinker, Rücklicht, Scheinwerfer und Kennzeichen müssen von Schmutz und Schnee befreit werden – ist das nicht der Fall, drohen 10 Euro Geldbuße. Ist das Kennzeichen verschneit, sind fünf Euro fällig.

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