Supermarkt-Überfall mit Staubsauger: Strafmaß herabgesetzt

29.07.2021 | Stand 30.07.2021, 22:17 Uhr

Der Angeklagte Constantin B. (r) mit seinem Verteidiger. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild

Nach einem Supermarkt-Überfall mit einem Staubsauger hat das Landgericht Mosbach die ursprüngliche Haftstrafe für einen 30-Jährigen um sieben Monate verkürzt. Wegen schweren Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung muss der angeklagte Mann nun für drei Jahre und neun Monate in Haft, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Der Mann war im Januar in Mosbach zu viereinhalb Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Fall aber zur erneuten Verhandlung ans Landgericht gegeben. Begründung des BGH damals: Es müsse geklärt werden, inwieweit der Täter bei der Aufklärung der Tat mitgewirkt habe.

Der Raubüberfall auf einen Supermarkt in Tauberbischofsheim (Main-Tauber-Kreis) im Dezember 2019 hatte für Aufsehen gesorgt. Die Täter erbeuteten rund 60.000 Euro und räumten den Tresor mit Hilfe eines Staubsaugers leer. Eine Kassiererin wurde gefesselt und mit einer Pistole bedroht.

Die anderen drei Mitglieder der Räuberbande wurden bereits verurteilt. Für den 29-jährigen Drahtzieher verhängte das Gericht Anfang Juli eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren mit Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Im Mai wurde ein 26-Jähriger wegen Beihilfe zum Diebstahl zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Für einen 28-Jährigen lautete das Urteil im April vier Jahre Haft mit Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

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