Geldstrafe für Polizisten wegen Beleidigung von Politikerin

01.07.2021 | Stand 02.07.2021, 20:14 Uhr

Stefan Puchner/dpa

Wegen Beleidigung von Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) ist ein Augsburger Polizist am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 4400 Euro verurteilt worden. Der Beamte hatte auf seinem öffentlich sichtbaren Facebook-Profil das Gesicht der Grünen-Politikerin mit einem Pferdehintern verglichen. «Das geht zu weit», entschied Richterin Rita Greser (Az. 03 Ds 101 Js 100806/20).

Der 53 Jahre alte Polizeioberkommissar war allerdings noch wegen zahlreicher weiterer Fälle vor dem Amtsgericht Augsburg angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage sechs Fälle der Beleidigung, Volksverhetzung in 26 Fällen sowie auch einmal das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Zusammenhang mit einer Hakenkreuzdarstellung aufgelistet. In allen weiteren Fällen wurde der Beamte freigesprochen.

Sein Verteidiger und auch die Richterin betonten, dass etliche Text- und Bildposts geschmacklos seien, aber nicht strafbar. Der Anwalt hatte einen vollständigen Freispruch verlangt und kündigte Rechtsmittel an. Der Polizist ist seit eineinhalb Jahren suspendiert. Gegen ihn läuft auch noch ein Disziplinarverfahren, das erst nach Abschluss des Strafverfahrens fortgeführt wird.

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