Vertrauensschutz

Steuererstattung: Zu hoher Zins muss nicht abgeführt werden

22.09.2022 | Stand 22.09.2022, 11:26 Uhr

Zu hoher Zins muss nicht zurückbezahlt werden - Wer auf seine Steuererstattung noch sechs Prozent Zinsen erhalten hat, muss trotz der neuen Regelung mit geringerer Zinsvergütung keine Rückzahlung fürchten. - Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Seine Steuererklärung im Falle einer Rückzahlung erst Jahre später abzugeben, war lange Zeit lukrativ. Nun sind die Zinsen aber stark zurückgeschraubt worden.

Viele Jahre haben die Finanzämter auf späte Steuererstattungen oder -nachzahlungen sechs Prozent Zinsen pro Jahr gewährt beziehungsweise erhoben. Inzwischen sind es mit 1,8 Prozent weit weniger. Was bedeutet das nun für Verbraucherinnen und Verbraucher?

«Alle neuen oder bisher ausgesetzten Zinsfestsetzungen werden nun nach neuem Recht durchgeführt», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Betroffene erhalten einen entsprechenden Bescheid von ihrem Finanzamt.

Wer seit Januar 2019 bereits sechs Prozent Zinsen auf seine Steuernachzahlung zahlen musste, kann nun mit einer Rückzahlung des Finanzamts rechnen. Wer allerdings seit Januar 2019 sechs Prozent Zinsen auf seine Steuererstattung bekommen hat, muss den zu viel erhaltenen Zins nicht an das Finanzamt zurückführen. Das besagt die Vertrauensschutzregelung. Sind Erstattung oder Nachzahlung noch in den Zeitraum bis 31. Dezember 2018 gefallen, ändert sich nichts.

Zinsen werden laut Karbe-Geßler erst nach einer gewissen Karenzzeit festgesetzt - in der Regel 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererstattung oder -nachzahlung angefallen ist.

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