Unklarheit beim kleinen Grenzverkehr: Öffnung ab Donnerstag

12.05.2021 | Stand 14.05.2021, 5:10 Uhr

Armin Weigel/dpa/Archivbild

Viele Tagesausflügler aus Bayern fahren an die Grenze nach Österreich, in der Annahme, dort ohne Quarantänepflicht für einen Kurztrip einreisen zu können - so einfach war das dann aber nicht. Und was gilt nun an der Grenze zu Tschechien?

Nachdem es am Mittwoch zu Unklarheiten bei Tagesausflüglern an der bayerischen Grenze zwischen Deutschland und Österreich gekommen war, soll ab Donnerstag der kleine Grenzverkehr in beide Richtungen möglich sein. Kurze Einkaufsfahrten nach Tschechien - bis maximal zwölf Stunden - sind bereits erlaubt.

Eine am Mittwoch in Kraft getretene Allgemeinverfügung der bayerischen Regierung hatte die Rückreise nach Besuchen von Verwandten und Freunden oder Fahrten zum Einkaufen im Nachbarland ohne anschließende Quarantänepflicht erlaubt. Auf österreichischer Seite herrschte dagegen weiterhin Quarantänepflicht nach der Einreise. Zahlreiche Reisewillige kehrten deswegen an der Grenze wieder um, wie ein Sprecher der Grenzpolizei sagte.

Was gilt nun im kleinen Grenzverkehr zwischen Bayern und den Nachbarländern Österreich und Tschechien?

ÖSTERREICH: Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die neue Regelung zum kleinen Grenzverkehr am Dienstag im Beisein von Österreichs Kanzler Sebastian Kurz verkündet. Kurz hatte jedoch gesagt, die Einreise-Quarantäne-Vorschriften in seinem Land sollten erst ab 19. Mai aufgehoben werden - ausgenommen Hochrisikogebiete.

Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein stellte dann am Mittwoch klar, dass speziell zwischen Bayern und Österreich der kleine Grenzverkehr ab Donnerstag möglich sein und die Quarantänepflicht ab Mitternacht entfallen sollte. Die Einreise sei dann für Getestete, Geimpfte und von Covid-19 Genesene erlaubt.

Diese sogenannte 3-G-Regel gilt ab 19. Mai dann auch für Besucher aus ganz Deutschland. Dann endet der Lockdown für Gastronomie, Kultur, Tourismus und Sport in Österreich.

TSCHECHIEN: Einkaufsfahrten zwischen Bayern und Tschechien steht nach Angaben des tschechischen Innenministeriums von Mittwoch nichts im Wege. Nach den geltenden Verordnungen seien Fahrten nach Tschechien, die nicht länger als zwölf Stunden dauern, ohne triftigen Grund möglich, teilte ein Sprecher auf Nachfrage mit.

Demnach greifen die tschechischen Quarantäne- und Testregeln erst bei Aufenthalten von mehr als zwölf Stunden Dauer. Voraussetzung ist, dass sich die Corona-Lage in Deutschland nicht verschlechtert. Länger dauernde touristische Reisen nach Tschechien bleiben indes untersagt. Hotels und Restaurants sind derzeit im Nachbarland noch geschlossen.

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