Landkreis Straubing-Bogen

Regelungen zum Schul- und Kindergartenbetrieb: Keine Änderungen in Sicht

30.04.2021 | Stand 30.04.2021, 16:32 Uhr

−Symbolbild: dpa

Aufgrund der neuen Gesetzeslage entfällt ab sofort die freitägliche Meldung zum Schul- und Kindergartenbetrieb für die Folgewoche. Das gab das Landratsamt Straubing-Bogen am Freitag bekannt.

Ab sofort gilt: Sollte der Grenzwert von 100 in einer Kreisverwaltungsbehörde/Landkreis fünf Tage lang unterschritten sein, wird die zuständige Kreisverwaltungsbehörde eine Amtliche Bekanntmachung über den Wert und dann erfolgte Lockerungen im Schul- und Kindergartenbetrieb verfügen.

Da die Inzidenz im Landkreis Straubing-Bogen weiterhin deutlich über 100 liegt, ändert sich zu Beginn der kommenden Woche nichts. Der Schulbetrieb bleibt wie bisher, ebenso der Kindergarten-/Kitabetrieb mit Notbetreuung.

− pnp


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