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Energiepauschale: Handwerk warnt vor Belastungen für Firmen

05.05.2022 | Stand 06.05.2022, 9:20 Uhr

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke - ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke steht bei einem Pressetermin auf der Dachterrasse vom Haus des Handwerks. - Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Zum Ausgleich hoher Energiekosten peilt die Ampel-Regierung staatliche Zuschüsse für Erwerbstätige an. Der ZDH mahnt, hierbei in die Verantwortung genommene Arbeitgeber nicht im Regen stehen zu lassen.

Das Handwerk hat bei der geplanten Energiepreispauschale vor finanziellen Belastungen für die Unternehmen gewarnt.

Die geplante Vorfinanzierung könnte zahlreiche Betriebe in Liquiditätsschwierigkeiten bringen, sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, der dpa in Berlin. «Wir appellieren dringend an die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern, die gesetzlichen Regelungen so zu gestalten, dass es keinesfalls zu einer Vorfinanzierung kommt, die gerade jetzt die Liquidität von Unternehmen – zumal in personalintensiven Branchen wie etwa dem Handwerk – zusätzlich belastet», so Schwannecke.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige zum Ausgleich der hohen Energiekosten eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen. Das Geld soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden, bei Selbstständigen wird die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Anschließend unterliegen die 300 Euro der Einkommensteuer.

«Wenn Betriebe beispielsweise am 15. September die Löhne überweisen, ist nun geplant, dass sie die Energiepreispauschale an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an eben diesem Tage abzüglich darauf entfallender Lohnsteuer auszahlen», sagte Schwannecke. Das entspräche einer Vorfinanzierung von mehreren Wochen, wenn diese Betriebe erst mit der Lohnsteuer-Anmeldung am 10. Oktober die Energiepreispauschale «verrechnen» könnten. Eine solche Vorfinanzierung von mehreren Wochen sei schwer zu leisten. «Damit sich die ohnehin angespannte Liquiditätssituation unserer Handwerksbetriebe nicht weiter verschlechtert, darf es nicht zu einer solchen Vorfinanzierung kommen.»

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