Insolvenzplan für Käthe Wohlfahrt steht

12.03.2021 | Stand 12.03.2021, 9:47 Uhr

Daniel Karmann/dpa/Archivbild

Das ganze Jahr Weihnachten: Touristen aus aller Welt lieben den Bummel durch die Weihnachtschmuck-Läden von Käthe Wohlfahrt. Doch die Pandemie ohne Touristen und ohne Weihnachtsmärkte brachte das Unternehmen an den Rand der Insolvenz. Diese ist nun abgewendet.

Der Hersteller und Händler von Weihnachtsschmuck in Deutschland, Käthe Wohlfahrt, ist vorerst gerettet: Der Insolvenzplan für das Unternehmen steht. Im Schutzschirmverfahren über das Vermögen des Traditionsunternehmens stimmten die Gläubiger am Mittwoch dem Insolvenzplan nahezu einstimmig zu, wie der Sachwalter am Abend mitteilte. Das gerichtliche Verfahren stehe somit nach nur knapp drei Monaten kurz vor dem Abschluss.

Damit sei der Weg frei für die Fortführung des Geschäftsbetriebs durch die Familie Wohlfahrt, die weiter zu 100 Prozent die Anteile hält. Das Sanierungskonzept sieht unter anderem die Schließung von sechs der 22 Läden in Deutschland vor. Käthe Wohlfahrt werde den Betrieb der ganzjährigen Weihnachtswelten in Berlin, Oberammergau, Heidelberg, Rüdesheim, Nürnberg, Bamberg und vor allem in Rothenburg ob der Tauber mit dem weltbekannten Weihnachtsdorf und dem Deutschen Weihnachtsmuseum fortführen. Das Unternehmen müsse sich von rund 20 der 280 Mitarbeiter trennen.

Die Restrukturierungsmaßnahmen umfassen zudem eine Straffung der Sortimente sowie ein Umsatzwachstum im eigenen E-Commerce sowie im Plattformgeschäft. An den internationalen Standorten in Großbritannien, Spanien, Frankreich, Belgien und in den USA sowie am saisonalen Verkauf auf nationalen und internationalen Weihnachtsmärkten werde festgehalten.

Der Insolvenzplan sieht für die Gläubiger eine Insolvenzquote von insgesamt 37 Prozent vor. Das liegt dem Vernehmen nach deutlich über sonstigen Insolvenzquoten, die häufig nur drei Prozent vorsehen.

Der Sachwalter, Rechtsanwalt Volker Böhm, sprach von einem ein sehr guten Ergebnis für alle Beteiligten. «Die Gläubiger werden eine überdurchschnittlich hohe Quotenzahlung erhalten, der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt und das Traditionsunternehmen Käthe Wohlfahrt bleibt erhalten. Das sind gute Nachrichten, insbesondere für die rund 280 Mitarbeiter und die Vertragspartner.»

Grund für die Krise bei dem Unternehmen mit seinen auch bei Touristen beliebten Läden war die Corona-Pandemie. Etwa seien Weihnachtsmärkte nahezu gänzlich ausgefallen, zudem fehlte der internationale Tourismus. Die damit verbundenen Unsicherheiten seien Auslöser für die Einleitung des gerichtlichen Sanierungsverfahrens gewesen. Die Rede war Anfang Dezember von Umsatzverlusten in Millionenhöhe.

Das 1964 gegründete Familienunternehmen verkauft auf 60 Weihnachtsmärkten in Deutschland, aber auch im Ausland normalerweise Krippenfiguren, Baumschmuck und Nussknacker. Nach der Absage der Märkte sei der Verkauf übers Internet zwar um 80 Prozent gestiegen, das könne die Verluste aber nicht ansatzweise ausgleichen.

Ein Schutzschirmverfahren ist eine Besonderheit im deutschen Insolvenzrecht. Das Verfahren kann in Eigenverwaltung durchgeführt werden, es muss rasch ein Sanierungsplan vorgelegt werden. Voraussetzung ist die grundsätzliche Aussicht auf eine Sanierung des Betriebes, zudem muss das Unternehmen noch zahlungsfähig sein.

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