Landgericht Landshut

Fortsetzung im Vergewaltigungsprozess

19.02.2021 | Stand 19.03.2021, 12:58 Uhr

Die Verhandlung am Landgericht Landshut wird am 16. Februar fortgesetzt. Foto: lw

Im Prozess wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 51-jährigen Frau, forderte Verteidiger Hubertus Werner am vierten Verhandlungstag die Einholung eines Gutachtens, um deren Glaubhaftigkeit zu überprüfen. Zuvor sorgte die Zeugin mit ihrer Aussage allerdings für Verwunderung.

Landshut. Wie bereits berichtet wird dem 38-jährigen Angeklagten aus Tansania vorgeworfen, die Frau in der Nacht vom 5. Juli 2020 in ihrer Wohnung zweimal vergewaltigt zu haben. Aufgrund ihrer schweren körperlichen Beeinträchtigungen war sie der Anklage zufolge dem Angeklagten zweifelsfrei unterlegen. Er hingegen wehrt sich vehement gegen die schwerwiegenden Vorwürfe und spricht von einvernehmlichem Sex sowie einer Falle, in die er dabei getappt sei - initiiert von dem vermeintlichen Opfer und ihrer besten Freundin, seiner Ex.

Wie ihr Ehemann vor Gericht aussagte, habe seine Frau aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes „gute und schlechte Tage“. Auch aus einem Gutachten hinsichtlich der Pflegestufe geht hervor, dass die 51-Jährige ein sehr unterschiedliches Leistungspotenzial aufweise, bedingt durch neurologische Ausfälle. Laut Werner müsse mit einem neuen Gutachten geklärt werden, ob diese neurologischen Ausfälle „dazu geeignet sind, die Zeugentauglichkeit der Frau zu beeinflussen. “ Als Grund dafür nannte er die Tatsache, dass ihre getätigte Aussage vor Gericht von der bei der Polizei abweiche.

Zudem soll nachgeprüft werden, ob sie zum Tatzeitpunkt womöglich einen Freund hatte, was sie gegenüber der Polizei erwähnte. Zum einen würde diese Person als Zeuge in Frage kommen und zum anderen könne es sein, dass die 51-Jährige im Nachhinein angibt, es nicht freiwillig gemacht zu haben, weil sie damals einen Partner hatte, wie Anwalt Werner erläuterte und das womöglich der Grund für eine Falschbelastung sein könnte.

Als „absolut glaubwürdig“ hingegen beschrieb ein Polizeibeamter die Frau. So habe es für ihn „bisher wenige Fälle gegeben, wo er sich so sicher war“ wie bei der 51-Jährigen. Er hatte sie damals vernommen und sie auch zur Untersuchung in die Münchener Rechtsmedizin begleitet.

Die Staatsanwältin sprach sich gegen ein Gutachten aus mit der Begründung, das Gericht sei durchaus würdig, eine Zeugin als aussagetüchtig zu beurteilen.

Für Verwunderung bei den Prozessbeteiligten sorgte allerdings die Aussage des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers am dritten Verhandlungstag. So habe sie nach dessen Trennung von ihrer besten Freundin den Kontakt zu ihm aufrecht erhalten wollen und auch immer mal wieder nachgefragt, wie es ihm denn gehe. Am Tatabend rief er sie an und sagte, er müsse mit ihr reden, woraufhin sie ihn am Landshuter Bahnhof abholte, wie die Frau erzählte. „Er klang sehr verzweifelt und hat sehr geweint - weil er mir leid tat, wollte ich wissen, was er zu sagen hat“, so die 51-Jährige und betonte dabei, dass er schon total betrunken war. Auch habe sie ihm angeboten, bei ihr zu übernachten, da sein Zug bereits weg war. „Ich war froh, nicht allein sein zu müssen - dass so etwas passiert, habe ich ja nicht gedacht“, sagte sie aus. Bereits im Auto habe er ihr einen Zungenkuss zur Begrüßung gegeben, was sich sich eigenen Worten zufolge gefallen ließ und sie küsste auch zurück. „Es war schon intim, ich mochte ihn ja auch, aber für mich war er tabu, weil er der Freund meiner Freundin war“, berichtete die Zeugin und erzählte weiter: „Vielleicht wäre was daraus geworden, das hätte ich mir schon gewünscht - aber so nicht.“

Dann soll es zu den beiden Vergewaltigungen gekommen sein, bei denen sie sich schon versucht habe, sich zu wehren, sowohl körperlich als auch mit Worten. „Danach wollte er, dass ich ihm was zu essen mache, was ich ablehnte. Er legte sich auf die Couch und schlief ein“, sagte die 51-Jährige aus. Nachdem sie ihre beste Freundin informiert hatte, riefen sie die Polizei. „Ich weiß nicht warum er es getan hat, damit hat er mir auch psychisch weh getan, denn ich mochte ihn ja“, wie sie der Kammer erklärte.

Der Prozess wird am 16. Februar fortgesetzt.

− mr –

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