2G, Maskenpflicht, Corona-Tests: Einen Durchblick zu bewahren ist nicht leicht in all dem Corona-Regel-Chaos. Hier eine Zusammenfassung der derzeitigen Regelungen in Bayern.
Die meisten Corona-Beschränkungen in Bayern sind seit 3. April 2022 außer Kraft. So sind bayernweit die 2G- und 3G-Zugangsregeln entfallen und in den meisten Bereichen gibt es auch die FFP2-Maskenpflicht nicht mehr. Die Basisregeln wurden aber wieder bis zum 28. Mai verlängert.
Folgende Basisschutzmaßnahmen gelten in Bayern weiterhin:
Allgemeine Hygieneempfehlungen
Die Fortführung allgemeiner Schutz- und Hygienemaßnahmen wird empfohlen. Dazu zählen die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen, sowie ggf. freiwillige Hygienekonzepte (z.B. Besucherlenkung, Desinfektion).
FFP2-Maskenpflicht
In diesen Bereichen gilt die FFP2-Maskenpflicht weiterhin:
• in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen - z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Flüchtlingsunterkünften, bei ambulanten Pflegediensten oder in voll- und teilstationärem
• im öffentlichen Personennahverkehr
Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
• Besucher benötigen weiterhin einen tagesaktuellen Schnelltest.
• Beschäftigte brauchen zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktuelle Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
Schulen und Kitas
Die regelmäßigen Corona-Tests an Schulen und die Testpflichten in Kindergärten und Kitas in Bayern sind ausgelaufen. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gibt es ebenfalls keine Tests mehr an den Schulen.
Arbeitsplatz
Über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht dürfen Betriebe selbst entscheiden.
− cav