Landratsamt Landshut klärt auf

In der Pandemie: So können Sternsinger-Aktionen stattfinden

03.01.2022 | Stand 03.01.2022, 14:58 Uhr

Der Staffelstern der Sternsinger ist vor den Türmen vom Dom St. Peter zu sehen. Die bundesweite Sternsingeraktion ist in diesem Jahr in Regensburg eröffnet worden. −Foto: Armin Weigel/dpa

Das Landratsamt Landshut hat Empfehlungen erarbeitet, unter welchen Maßgaben die regionalen Traditionen rund um Heilig Drei König in diesem Jahr möglich sein können.



Die Empfehlungen basieren auf der aktuell gültigen Rechtslage, die aber bereits des Öfteren verändert wurde und deshalb als vorläufig zu betrachten ist, heißt es in eine Pressemitteilung.

Wichtig sei, dass alle Beteiligten für den Schutz der Bevölkerung und die gegenseitige Rücksichtnahme einstehen, um ein weiteres Ansteigen der Infektionszahlen, gerade auch im privaten Bereich, zu vermeiden. Das Infektionsgeschehen im Landkreis Landshut sei zwar seit Tagen relativ stabil, aber nach wie vor auf hohem Niveau.

Landrat Peter Dreier bedauere, dass die Tradition ein weiteres Jahr nicht wie vor der Pandemie begangen werden kann: „Aber die aktuelle Situation fordert uns nochmal alle - gerade in der jetzigen Phase kurz vor der fünften Welle braucht es mehr Umsicht und Rücksicht aufeinander denn je.“

Das Landratsamt Landshut spricht folgende Empfehlungen Sternsinger-Aktionen aus:

1. Der Besuch der Heiligen Drei Könige innerhalb von gottesdienstlichen Feiern ist unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln gestattet.

2. Erlaubt ist, dass die Sternsinger durch die Straßen gehen und im Vorbeigehen Grußbotschaften übermitteln und Spenden sammeln.

3. Private Besuche der Heiligen Drei Könige in den Häusern oder in privaten Räumlichkeiten sind im Rahmen der Kontaktbeschränkungen (maximal zehn Personen unabhängig des Impfstatus, Ungeimpfte dürfen nur zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen) möglich. Sie sollten aber am besten im Freien unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften stattfinden.

4. Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist zu beachten.

5. Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Brauchtumsdarsteller im Rahmen der 3G/2G-plus-Regel (je nach Alter) wird empfohlen.

6. Die Anzahl der gemeinsam zu den Hausbesuchen gehenden Brauchtumsdarsteller sollte sich auf möglichst wenige Personen (maximal drei Aktive) beschränken. Die Kontaktbeschränkungen gelten auch in diesem Zusammenhang: Kinder unter 14 Jahren können unabhängig ihres Impfstatus teilnehmen - für alle weiteren Teilnehmer gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen.

7. Keine Teilnahme von Personen mit corona-typischen Krankheitssymptomen. Im Übrigen gelten die Regelungen der 15. BayIfSMV.

− tka



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