Regelungen zur Entsorgung

Mit Coronavirus kontaminiertem Hausmüll verpacken

24.03.2020 | Stand 04.08.2023, 18:54 Uhr
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Da die Zahl der Haushalte mit ambulant betreuten COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten stetig zunimmt, gibt die Stadt Landshut folgende Hinweise zur Abfallentsorgung der betroffenen Haushalte.

Landshut. Alle Abfälle, die zu Hause von Verdachtsfällen oder leicht erkrankten Patienten erzeugt wurden und mit unter anderem Sekreten kontaminiert sein können, wie Taschentücher, Mund-Nasen-Schutz, Hygieneartikel etc., sind als Restmüll zu entsorgen. Darunter fallen beispielsweise auch sonst verwertbare Abfälle, wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde. Grundsätzlich gilt für Haushalte mit ambulant betreuten COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten COVID-19-Patienten daher: Im Zweifelsfall über den Restmüll entsorgen. Die Abfälle dürfen aber nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden, sondern müssen zuvor in stabile Müllsäcke verpackt und durch Verknoten oder Zubinden sicher verschlossen werden. Damit soll eine Gefährdung weiterer Nutzer der Restmülltonne und des Personals der Müllabfuhr sowie der Entsorgungsanlagen ausgeschlossen werden.

Gleiches gilt für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, wie beispielsweise Hausarztpraxen, die nur geringe Mengen aus der Versorgung von COVID-19-Fällen (Einwegschutzkleidung, Abfälle, die mit Sekreten kontaminiert sind) haben. Auch diese Abfälle sind in stabilen verschlossenen Müllsäcken über den Restmüll zu entsorgen. Spitze und scharfe Gegenstände sind in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen zu verpacken. Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die schwerpunktmäßig COVID-19-Fälle behandeln, entsorgen diese Abfälle als „infektiöse Abfälle“ über gesonderte Entsorgungswege. Alle anderen Haushalte sollen die Abfalltrennung wie gewohnt weiterhin durchführen.

Zur Vermeidung weiterer Personenkontakte bleibt auch das WEZ bis auf weiteres geschlossen. Da die regelmäßig täglich anfallenden Abfälle über den Gelben Sack, die Papiertonnen und die öffentlich aufgestellten Containerstandplätze und Biotonnen entsorgt werden können, ist das WEZ zur Aufrechterhaltung der Entsorgungen täglich anfallender Abfälle daher nicht zwingend erforderlich. Die Haushalte werden gebeten die Entsorgung von Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Problemabfälle auf später zu verschieben.

Die Müllumladestation in Wörth nimmt bis auf weiteres keine Abfälle von Kleinanlieferern an. Zwingend notwendige Wohnungsräumungen können über private Containerdienste oder andere Dienstleister abgewickelt werden. Dienstleister können weiterhin an der Müllumladestation anliefern, wenn die Anlieferung mit Fahrzeugen erfolgt, die selbständig abkippen beziehungsweise entleeren können und bargeldlos bezahlt wird.

Die Stadt Landshut versucht weiterhin auch die Leerung der Grüngutcontainer aufrecht zu erhalten. Sollte es aufgrund des gestaffelten Personaleinsatzes zu Engpässen kommen, bittet die Stadt Landshut um Verständnis.

Landshut

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