Wie gemein

Falsche Polizeibeamte betrügen Rentner in Freising

09.12.2019 | Stand 03.08.2023, 3:23 Uhr
−Foto: n/a

Ein 87-Jähriger händigte Betrügern einen fünfstelligen Betrag aus.

FREISING Betrügern gelang es am Donnerstag (05.12.2019) erneut als angebliche Polizeibeamte getarnt einen hohen Bargeldbetrag von einem 87-jährigen Freisinger zu erbeuten.

Am Donnerstagnachmittag erhielt der Rentner den Anruf eines angeblichen Polizeibeamten. Der Anrufer brachte überzeugend hervor, dass bei der Bank des späteren Geschädigten Falschgeld festgestellt worden sei und das Geld schnellstmöglich abgeholt werden müsse, um die Scheine auf ihre Echtheit zu überprüfen. Der Senior machte sich daraufhin auf den Weg zur Bank und hob einen fünfstelligen Betrag ab. Zu Hause angekommen händigte der 87-Jährige das Geld an einen etwa 38-40 Jahre alten, männlichen Täter aus, der sich nach der Übergabe unerkannt entfernte.

Die Vorgehensweise der sprachgewandten Anrufer ist meist äußerst professionell. Sie stellen sich oft als Polizeibeamte, oder auch andere behördliche Vertreter, beispielsweise als Staatsanwälte, vor. Mittels einer erfundenen Geschichte werden die Angerufenen dazu gebracht, das vom Täter gewünschte Verhalten zu zeigen. Durch oft über Stunden andauernden Kontakt, wird das Opfer weiter unter Druck gesetzt. Ziel ist es immer, die Übergabe von Bargeld oder Wertgegenständen zu erreichen.

Verhaltenstipps der Polizei:

• Seien Sie misstrauisch bei derartigen Anrufen!

• Die Polizei ruft Sie niemals unter der Notrufnummer 110 an!

• Beenden sie im Zweifelsfall das Gespräch schnellstmöglich, ohne persönliche Daten bzw. Informationen über vorhandene Wertgegenstände oder Bargeld preiszugeben!

• Gehen Sie sicher, dass Sie das Gespräch wirklich beendet haben!

• Gehen Sie nicht auf Forderungen zur Überweisung oder Übergabe von Geldbeträgen ein!

• Die echte Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen!

• Rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei unter einer dem Telefonbuch entnommenen Telefonnummer an, in eiligen Fällen auch unter der Notrufnummer 110 – benutzen sie dabei aber nicht die Rückruftaste, sonst landen Sie möglicherweise wieder bei den Betrügern!

• Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung!

• Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit: Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis!

• Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen!

• Sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter!

Freising

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