Nach Urteil noch keine Rechtskraft:

Verteidiger prüft Revision im Kinderschänderprozess

23.10.2017 | Stand 02.08.2023, 23:43 Uhr
−Foto: n/a

Kinderschänder (28) missbrauchte Stieftochter mehrfach und stellte die Aufnahmen ins Netz – jetzt stellt der Verteidiger das Urteil in Frage.

TRAUNSTEIN/TRAUNREUT Der am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten sowie einem Schmerzensgeld von 45.000 Euro verurteilte 28-Jährige aus Traunreut (wir berichteten hier), der seine anfangs erst sieben Jahre alte Stieftochter über fast drei Jahre sexuell massiv missbraucht hatte, akzeptiert die Entscheidung der Jugendschutzkammer am Landgericht Traunstein vorläufig nicht.

Wie sein Verteidiger, Michael Vogel aus Traunstein, auf Anfrage berichtete, wird derzeit eine Revision zum Bundesgerichtshof „sorgfältig geprüft“.

Der geständige Angeklagte hatte von den meisten der 29 Missbrauchstaten Fotos und Filme angefertigt, die er über Skype anderen Nutzern zur Verfügung stellte. Außerdem konnten Außenstehende die Aufnahmen über einen Tauschdienst im Gegenzug für Filme und Spiele vom Rechner des 28-Jährigen herunterladen.

Auf die Spur des Sextäters waren Spezialisten von der Zentralstelle für Cybercrime Bayern in Bamberg gekommen.

Berchtesgadener Land

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