Info des Bezirkes Oberbayern

Hotline für Fragen zum Bundesteilhabegesetz

30.11.2019 | Stand 02.08.2023, 20:31 Uhr
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Zum 1.1. tritt die nächste Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft.

OBERBAYERN. Da viele Betroffene hier Fragen haben, hat der Bezirk Oberbayern hier eine extra Hotline eingerichtet, um Fragen dazu zu beantworten. „Jeder kann bis 31. Dezember montags bis freitags von 9 – 12 Uhr unter der Servicehotline 089/ 21 98 2 10 10 des Bezirks anrufen und sich hier beraten lassen“, so die Behindertenbeauftragte des Bezirks Oberbayern, Claudia Hausberger. Für alle weiteren Fragen ist die Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern auch weiterhin unter den Telefonnummern 089/2198 – 2 10 11 und – 2 10 12. Die Servicezeiten in der Sachbearbeitung sind aufgrund der komplexen Umstellung zum BTHG bis zum Jahresende ebenfalls nur von 9-12 Uhr. Sie ist zuständig für: Auskünfte über Ansprüche im Rehabilitationsverfahren für behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen, für Fragen zur Gewährung von Sozialhilfe; Abgrenzung der Leistungen vom örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger, für Fragen im Zusammenhang mit den Einrichtungen im Bezirk Oberbayern, generelle Informationen über den Bezirk Oberbayern und seine Leistungen sowie für die Hilfestellung bei Problemen im Zusammenhang mit der Altenpflege.

Mühldorf a.Inn

URL: https://www.wochenblatt.de/archiv/hotline-fuer-fragen-zum-bundesteilhabegesetz-13831235
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