Sachverständigengutachten

Freispruch für Ulvi K. – Gericht ordnet Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung an

08.07.2017 | Stand 01.08.2023, 22:12 Uhr
−Foto: n/a

Am Mittwoch, 14. Mai, der Untergebrachte Ulvi K. von der Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth im Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf des Mordes an Peggy K. freigesprochen worden.

BAYREUTH Ulvi K. befindet sich derzeit wegen anderer Taten auf Grund eines Urteils des Landgerichts Hof vom 30. April 2004 in der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Fortdauer dieser Unterbringung ist von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die Strafvollstreckungskammer hatte die weitere Fortdauer der Unterbringung im Einvernehmen mit dem Verteidiger zuletzt mit Beschluss vom 3. April 2014 angeordnet.

Mit Beschluss vom Mittwoch hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth von Amts wegen beschlossen, ein psychiatrisches Sachverständigengutachten einzuholen. Der Sachverständige soll dabei die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden. Die Kammer trägt damit umgehend dem Umstand Rechnung, dass sich mit dem Freispruch vom Vorwurf des Mordes wesentliche Gesichtspunkte für die Gefährlichkeitsprognose geändert haben können.

Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können wegen dessen Nichtöffentlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden, teilt das Landgericht durch Pressesprecher Thomas Goger mit. 

Regensburg

URL: https://www.wochenblatt.de/archiv/freispruch-fuer-ulvi-k-gericht-ordnet-ueberpruefung-der-fortdauer-der-unterbringung-an-13745639
© 2024 Wochenblatt.de