Eine 19-jährige ehemalige Schülerin legte bei einer Bewerbung ein Abschlusszeugnis vor, das sie sich offensichtlich selbst ausgestellt und sich dabei mit sehr guten Noten bedacht hatte.
WERNBERG-KÖBLITZ Allerdings fiel der Schwindel auf, sodass sie nun leider die erstrebte Anstellung nicht bekommen haben dürfte. Anstatt dessen muss sie sich nun wegen einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung verantworten.
Schwandorf