Pandemie

Möglichkeit der Corona-Impfung – fast 10.000 Landkreisbürger erhalten Brief vom Landratsamt

13.01.2021 | Stand 24.07.2023, 22:58 Uhr
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Mit 41 neuen Infektionen am Dienstag, 12. Januar, steigt die Zahl der Corona-Fälle im Landkreis Schwandorf auf 3.781. Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt laut LGL bei 116,99, laut RKI nur bei 90,6, da die 41 Fälle vom Dienstag noch nicht erfasst sind.

Landkreis Schwandorf. „Bereits in unserer Pressemitteilung vom 29. Dezember hatten wir angekündigt, dass in der zweiten Januarhälfte alle Landkreisbewohner, die 80 Jahre und älter sind und damit gemäß der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums die höchste Priorität zur Corona-Schutzimpfung genießen, eine schriftliche Information des Landratsamtes erhalten werden“, so das Landratsamt. Dieser Brief an die mehr als 9.850 betroffenen Seniorinnen und Senioren wird im Laufe der nächsten Woche versandt werden. Rechtlich geklärt ist, dass den Brief auch diejenigen Damen und Herren erhalten dürfen, die in ihrem Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte beantragt und deshalb einen Sperrvermerk erhalten haben.

Das Schreiben informiert über die telefonische bzw. digitale Möglichkeit der Terminvereinbarung zu einem Termin im Impfzentrum des Landkreises Schwandorf in Nabburg. Zudem gibt es seit kurzem die Möglichkeit, sich im neuen Terminvereinbarungsportal des Freistaates Bayern unter www.impfzentren.bayern für einen Impftermin zu registrieren. Sobald man die entsprechende Priorisierung unter Berücksichtigung der bei der Anmeldung abgefragten Angaben zu Alter, Gesundheitszustand und Vorerkrankungen erreicht hat, wird man informiert, dass die Möglichkeit einer Terminvereinbarung besteht. Die Abfrage soll sicherstellen, dass beim Impfen zunächst wirklich nur die drankommen, die den Impfschutz am meisten benötigen. Das Gesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Person zur Registrierung eine eigene Mail-Adresse verwenden muss. Auch dann, wenn ein Kind die Online-Anmeldung in der genannten Homepage für beide Elternteile erledigt, muss dies unter verschiedenen Mail-Adressen erfolgen. Die gemeinsame gleichzeitige Anmeldung eines Ehepaars oder anderer Familienmitglieder ist nicht möglich. Dieses Procedere, das manchen als unverständlich erscheinen mag, wird vom Bayerischen Gesundheitsministerium mit der Sicherheit der persönlichen Daten begründet.

Großer Andrang überlastet Systeme

„Uns erreichen immer wieder Mitteilungen, dass die Registrierung auf dem Onlineportal des Freistaats Bayern Komplikationen verursacht und auch die Telefonleitungen unserer Terminhotline in Nabburg häufig belegt sind. Der aktuelle Andrang überlastet leider alle Systeme. Wir wurden gebeten, die Mitarbeiterzahl in der Telefonzentrale zu erhöhen, was auch geschehen ist“, so das Landratsamt. Jedoch würde eine erneute Verstärkung des Telefonteams aufgrund der Vielzahl von Anrufern keine Entlastung bieten. „Wir bitten aufgrund der begrenzten Impfstoffmengen daher um Verständnis, dass derzeit nicht alle Impfwilligen terminlich bedient werden können.“ Nach wie vor genießen Pflege- und Senioreneinrichtungen oberste Priorität bei der Corona-Schutzimpfung. Hier lässt sich bereits ein erster Erfolg vermelden. In den nächsten Tagen kann im ersten Pflegeheim des Landkreises im zeitlichen Abstand von drei Wochen bereits die zweite Impfdosis an die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal verabreicht werden. Dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Pflegeheime ihre erste Dosis erhalten haben, rührt daher, dass in einigen Heimen aufgrund bestehender Quarantänebestimmungen oder fehlender Unterlagen eine Impfung durch das mobile Einsatzteam des Impfzentrums noch nicht möglich war.

Schwandorf

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