Am Vormittag des Ostermontags, 13. April, wurde ein 35-jähriger Waldmünchner einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung der Führerscheindaten stellte sich heraus, dass gegen ihn ein rechtskräftiges Fahrverbot besteht.
Waldmünchen. Der Führerschein wurde von der Polizei einbehalten. Eine Strafanzeige wegen Fahrens trotz Fahrverbots wird der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Regensburg