Manche zahlen mehr, manche weniger

Pflegereform in Kraft: So wirkt sich das ab 1. Juli am Gehaltszettel aus

02.07.2023 | Stand 16.09.2023, 21:24 Uhr

Bereits zum 1. Juli soll der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens angehoben werden. Kinderlose zahlen 4 Prozent. −Symbolbild: dpa

Die gesetzliche Pflegeversicherung hatte im vergangenen Jahr ein Defizit von rund 2,2 Milliarden Euro verbucht. Darum hat der Bundestag im Mai die umstrittene Reform beschlossen. Schon ab 1. Juli wirkt sich das auf dem Gehaltszettel aus.



Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. Zum 1. Juli soll er erhöht werden, und zwar in Kombination mit Änderungen wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Demnach muss mehr danach unterschieden werden, ob man Kinder hat oder nicht. Alles in allem soll der Beitrag für Kinderlose damit auf 4 Prozent steigen und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil soll von nun 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent herauf.



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Neues Prinzip: Wer mehr Kinder hat, zahlt weniger



Konkret soll der Pflegebeitrag für größere Familien für die Dauer der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes deutlicher gesenkt werden - und zwar schrittweise je Kind. Ab zwei Kindern müsste damit - bezogen auf den Arbeitnehmeranteil von derzeit 1,525 Prozent - weniger gezahlt werden als heute. Bei zwei Kindern soll der Arbeitnehmeranteil künftig 1,45 Prozent betragen, bei drei Kindern 1,2 Prozent, bei vier Kindern 0,95 Prozent und bei fünf und mehr Kindern 0,7 Prozent. Ist ein Kind älter als 25 Jahre, entfällt „sein“ Abschlag. Sind alle Kinder aus der Erziehungszeit, gilt dauerhaft der Ein-Kind-Beitrag, auch wenn man in Rente ist.

So viel zahlen Arbeitnehmer künftig

(Arbeitgeberbeitrag nicht berücksichtigt)

Keine Kinder und 2000 Euro pro Monat: 46 Euro pro Monat, das sind 12 Euro mehr als bisher;

Ein Kind und 2000 Euro brutto pro Monat: 34 Euro, das sind 3,50 Euro mehr als bisher;

Zwei Kinder und 2000 Euro brutto pro Monat: 29 Euro, das sind 1,50 Euro weniger als bisher;

Drei Kinder und 2000 Euro brutto pro Monat: 24 Euro, das sind 6,40 Euro weniger als bisher;

Vier Kinder und 2000 Euro brutto pro Monat: 19 Euro, das sind 11,50 Euro weniger als bisher;

Fünf oder mehr Kinder und 2000 Euro brutto pro Monat: 14 Euro, das sind 16,50 Euro weniger als bisher;

Keine Kinder und 3000 Euro pro Monat: 69 Euro pro Monat, das sind 18 Euro mehr als bisher;

Ein Kind und 3000 Euro brutto pro Monat: 51 Euro, das sind 5,25 Euro mehr als bisher;

Zwei Kinder und 3000 Euro brutto pro Monat: 43,50 Euro, das sind 2,25 Euro weniger als bisher;

Drei Kinder und 3000 Euro brutto pro Monat: 36 Euro, das sind 9,60 Euro weniger als bisher;

Vier Kinder und 3000 Euro brutto pro Monat: 28,50 Euro, das sind 17,25 Euro weniger als bisher;

Fünf oder mehr Kinder und 3000 Euro brutto pro Monat: 21 Euro, das sind 24,75 Euro weniger als bisher;

Keine Kinder und 4000 Euro pro Monat: 92 Euro pro Monat, das sind 24 Euro mehr als bisher;

Ein Kind und 4000 Euro brutto pro Monat: 68 Euro, das sind 7 Euro mehr als bisher;

Zwei Kinder und 4000 Euro brutto pro Monat: 58 Euro, das sind 3 Euro weniger als bisher;

Drei Kinder und 4000 Euro brutto pro Monat: 48 Euro, das sind 12,80 Euro weniger als bisher;

Vier Kinder und 4000 Euro brutto pro Monat: 38 Euro, das sind 23 Euro weniger als bisher;

Fünf oder mehr Kinder und 4000 Euro brutto pro Monat: 28 Euro, das sind 33 Euro weniger als bisher;

URL: https://www.wochenblatt.de/nachrichten/politik/bundestag-beschliesst-umstrittene-pflegereform-so-wirkt-sich-das-am-gehaltszettel-aus-11271323
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