Pfarrkirchen/Landshut

Arbeitsagenturen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche ein

24.11.2021 | Stand 24.11.2021, 18:29 Uhr

−Symbolbild: Sebastian Gollnow/dpa

Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Corona-Infektionszahlen geöffnet. In den Häusern gilt ab Donnerstag aber die 2G-Regel.

Wie in einer Pressemeldung der Arbeitsagentur Landshut-Pfarrkirchen informiert wird, setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November, bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche einen Termin zu vereinbaren.


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Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu
ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können dringende Anliegen an einem Notfallschalter erledigen, heißt es. Die persönliche Arbeitslosmeldung sei auch weiterhin für alle Kunden am Notfallschalter möglich.

Alle Kunden können auch weiterhin ihre Anliegen über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen. In den Arbeitsagenturen sind auch weiterhin Sonderrufnummern geschaltet. Kunden erreichen die Arbeitsagentur Landshut-Pfarrkirchen unter 0800/4555500 oder unter 0871/697555.

− pnp



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