Inzidenz über 1000

Dingolfing-Landau ist Hotspot: Neue Regeln ab Donnerstag

24.11.2021 | Stand 24.11.2021, 17:22 Uhr

−Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa

Weil der Landkreis Dingolfing-Landau eine Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 hat und damit als Hotspot gilt, treten dort am Donnerstag neue Corona-Regeln in Kraft.



Der Freistaat hat am Dienstag wegen der hohen Corona-Zahlen und der damit verbundenen hohen Auslastung der Krankenhäuser neue Corona-Regeln beschlossen. Diese gelten bereits ab Mittwoch, 24. November. Zusätzlich wurden für Hotspot-Regionen mit Inzidenzen über 1000 weitere Verschärfungen angekündigt. Diese gelten für den Landkreis Dingolfing-Landau ab Donnerstag, 24. November. Darüber informiert das Landratsamt am Mittwoch.


Alle aktuellen Entwicklungen in der Region lesen Sie in unserem Corona-Ticker. Die neuesten Corona-Daten aus den einzelnen Landkreisen sowie Statistiken zur Lage in den Kliniken finden Sie in unserer großen Datenübersicht.




Ab Mittwoch gilt bereits:

Für Ungeimpfte und Nichtgenesene gelten landesweit Kontaktbeschränkungen: Sie dürfen sich nur bis zusammen maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter zwölf Jahren zählen nicht mit.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet. An Schulen, die an Pool-Testungen teilnehmen („Lolli-Tests“), wird ein zusätzlicher Schnelltest am Montagmorgen eingeführt. Auch im Schulsport innen ist künftig Maske zu tragen. Für die Testung von Lehrkräften gilt künftig das neue Bundesrecht mit täglicher Testpflicht. Ungeimpfte, nicht genesene Lehrkräfte müssen sich danach künftig unter Aufsicht testen lassen. Dritte, insbesondere Eltern, dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (3G). Für Kindertagesstätten gilt für die ungeimpften Beschäftigten ebenfalls tägliche Testpflicht. Dritte dürfen das Gelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (wie in der Schule), außer zur Abgabe oder Abholung der Kinder.

Ab Donnerstag gelten folgende Regeln:

Sämtliche Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher Zugangsbeschränkungen nach 2G plus/2G/3G plus/3G unterlagen, sind geschlossen. Das bedeutet insbesondere die Schließung von Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, der Gastronomie, von körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen Friseure), Sport- und Kulturstätten. Abholung und Lieferung insbesondere in der Gastronomie ist weiterhin erlaubt.

Übernachtungen in Hotels sind nur für nichttouristische Zwecke erlaubt. Bei einer Übernachtung muss die Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt werden.

Außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung sind mit Ausnahme von Prüfungen in Präsenz untersagt.

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, es gilt aber eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 20 Quadratmeter Ladenfläche. Medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen bleiben weiterhin ohne Zugangsbeschränkung zugänglich.

Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten sind untersagt.Unberührt bleibt der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, soweit die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist und Zutritt zur Sportstätte nur solche Personen erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.

Bibliotheken, Archive und Kulturstätten wie Museen, Theater und Kinos bleiben geschlossen. Auch Freizeitparks, Spielhallen, Bäder und andere Freizeiteinrichtungen müssen geschlossen werden.

Appell von Landrat Werner Bumeder

Der Hotspot-Lockdown gilt in einem Landkreis, bis der Inzidenzwert fünf Tage in Folge wieder unter 1000 liegt. „Ich bedauere es sehr, dass den Landkreis erneut härtere Regelungen treffen. Ich erachte Maßnahmen als absolut notwendig, empfinde es aber nicht als richtig, regionale statt bayernweite Maßnahmen zu verhängen. Die Kliniksituation und die Inzidenzen sind überall sehr angespannt und hoch. Meiner Einschätzung nach wäre es leichter zu vermitteln gewesen, bayernweite Regelungen zu treffen als so den Lockdown-Tourismus in umliegende Landkreise zu befeuern. Dennoch appelliere ich weiter an die Bevölkerung, die neuen Regeln einzuhalten und das gute Impfangebot des Landkreises zu nutzen, um die Situation unter Kontrolle zu bekommen“, so Landrat Werner Bumeder.

Aktuelle Corona-Zahlen

2364 gelten am Mittwoch im Landkreis Dingolfing-Landau als mit Corona infiziert. Laut Landratsamt sind seit Dienstag 195 neue Corona-Fälle hinzugekommen. Den Angaben zufolge sind auch zwei neue Todesfälle in Zusammenhang mit Corona zu verzeichnen. 11.062 positiv getestete Personen gab es seit Ausbruch von Corona, davon wurden insgesamt 8566 wieder aus der Quarantäne entlassen.

− pnp



URL: https://www.wochenblatt.de/lokales/dingolfing-isar/dingolfing-landau-ist-hotspot-neue-regeln-ab-donnerstag-1117735
© 2024 Wochenblatt.de