Nach EuGH-Urteil

So werden Verbraucher ihren Kreditvertrag los

08.11.2021 | Stand 10.11.2021, 16:46 Uhr

Viele Kreditverträge können auch nach Jahren noch widerrufen werden. Allerdings lohnt sich das nicht in jedem Fall.- Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/Illustration

Vor Jahren einen teuren Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen? Wer nachbessern will, kann diesen oft jetzt noch widerrufen. Das kann sich lohnen. Aber Achtung: Es gibt auch unbequeme Folgen.

Wer einen Kredit aufgenommen hat, kann diesen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen. Das ergibt sich aus Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; Az.: C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

Der Grund: Banken und Sparkassen haben ihre Kunden bei der Kreditvergabe unzureichend über die Rechtslage informiert. Was bedeutet das Urteil für die Praxis? Was können Verbraucher tun, was sollten sie vielleicht sogar tun? Antworten auf wichtige Fragen:

Wer kann alles seinen Kreditvertrag widerrufen?

Kundinnen und Kunden von Banken und Sparkassen können laut Stiftung Warentest jeden seit Juni 2010 abgeschlossenen Verbraucherkreditvertrag widerrufen. Auf Immobilienkredite und Finanzierungen für Unternehmen und Freiberufler hat das EuGH-Urteil den Angaben zufolge keine Auswirkungen.

Die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Bayern raten allerdings dazu, keineswegs «leichtfertig und übereilt» einen Kreditvertrag zu widerrufen. Denn: «Ein Widerruf kann nicht widerrufen werden!» Und: Er ist nicht ohne Folgen.

Für wen kann ein Widerruf sinnvoll sein?

Ein Widerruf ist für Verbraucherinnen und Verbraucher sinnvoll, die sich von dem durch den Kreditvertrag finanzierten Kaufvertrag lösen wollen. «Klassisches Beispiel ist der Autokauf eines von dem Abgasskandal betroffenen Modells», sagt Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern.

Autokäufer sind nach Ansicht der Stiftung Warentest tatsächlich die größten Profiteure des EuGH-Urteils. Nach Widerruf des Kreditvertrags dürften sie den finanzierten Wagen zurückgeben. Zwar müssen sie dann für den mit der Nutzung verbundenen Wertverlust aufkommen. Doch dieser muss verbraucherfreundlich ermittelt werden, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 9 U 107/19). Umsatzsteuer und Händlermarge werden nicht eingerechnet.

Auch wenn die Verzinsung bei Abschluss des Kreditvertrages sehr hoch war und die Restschuld jetzt durch ein sehr viel günstigeres Darlehen abgelöst werden kann, lohnt der Widerruf, sagen die Verbraucherzentralen NRW und Bayern. Zudem kann der Widerruf nützen, wenn das Bedürfnis besteht, einen Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuführen, sagt Susanne Götz.

Klebt am Kreditvertrag eine überteuerte Restschuld- oder Ratenschutzversicherung, könne man sich auf diesem Weg auch davon lösen. Laut Stiftung Warentest gibt es dann zumindest den Teil des Versicherungsbetrags zurück, der noch nicht verbraucht war.

Wie gehen Verbraucher vor, wenn sie ihren Kredit widerrufen wollen?

Zunächst sollte geprüft werden, ob ein Widerruf rechtlich möglich ist. Die Beratung in einer Verbraucherzentrale kann dafür ein erster Schritt sein. Achtung: Nicht jede Verbraucherzentrale berät zum Thema. Die Verbraucherzentralen selbst empfehlen, im Anschluss noch eine umfassende juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Der Widerruf selbst kann mit einem Brief - idealerweise als Einschreiben - vom Verbraucher selbst ohne den Rechtsanwalt auf den Weg gebracht werden, sagt Götz. Dieser sei an die in der Widerrufsbelehrung genannte Adresse zu richten.

Einen Mustertext stellt die Stiftung Warentest zur Verfügung. Eine juristische Erläuterung für den späten Widerruf ist nicht notwendig, sagt die Verbraucherschützerin.

Wichtig ist, dass Kunden im Anschluss den Autoverkäufer über den Widerruf des Darlehens in Kenntnis setzen und ihn darauf hinweisen, dass der Kaufvertrag als verbundenes Geschäft damit ebenfalls rückabzuwickeln ist.

Wessen Bank den Kreditwiderruf verweigert, sollte einen Rechtsanwalt mit Verbraucherkrediterfahrung einschalten.

Welche weiteren Risiken gibt es?

«Sie müssen mit Gegenwehr der Banken rechnen», erklären die Verbraucherzentralen. Kommt es zum Rechtsstreit, können für Verbraucherinnen und Verbraucher hohe Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Ob dem Widerruf am Ende gemäß dem EuGH-Urteil stattgegeben wird, hängt vom Einzelfall und den jeweils zuständigen Gerichten ab. Betroffene müssen befürchten, dass sie nach langem und teurem Klageweg am Ende mit leeren Händen dastehen.

Hat der Widerruf Erfolg, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher die Restschuld des Darlehens samt Verzinsung innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Bei Verzug drohen nicht nur hohe Kosten, sondern auch eine Verschlechterung der Bonitätseinstufung, warnen die Verbraucherzentralen. Die Aufnahme eines günstigen Darlehens oder der Abschluss von weiteren Verträgen kann damit erschwert werden.

URL: https://www.wochenblatt.de/ratgeber/geld-recht/so-werden-verbraucher-ihren-kreditvertrag-los-1097803
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