In der Pandemie

Kostenloser Corona-Test im Landkreis Regensburg: Fragen & Antworten

29.10.2021 | Stand 29.10.2021, 15:39 Uhr

−Symbolbild: Matthias Balk/dpa

Eltern mit „Schnupfenkindern“, Angehörige von Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen, und andere, die Anspruch auf einen Antigenschnelltest haben, können jetzt auch in das Testzentrum des Landkreises Regensburg kommen.

Darüber informiert das Landratsamt am Freitag. Ab 2. November greift dieses Angebot über einen kostenfreien Antigenschnelltest am Testzentrum in der Altmühlstraße 1, direkt neben dem Landratsamt. Das Landratsamt Regensburg gibt Antworten auf die häufigsten Fragen:

Welche Personengruppen haben Anspruch auf kostenlose Testung mittels Antigen-Schnelltest?
Kinder bis zum zwölften Lebensjahr (bis maximal drei Monate nach dem zwölften Geburtstag); Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen können, insbesondere Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft; Personen, die sich aus medizinischen Gründen in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen konnten; Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen Corona teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben; Besucher von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung; Beschäftigte in einer Pflegeeinrichtung, Klinik, einem ambulanten Pflegedienst oder Dienst der Eingliederungshilfe, einer Obdachlosenunterkunft oder einer Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern (§4 TestV); leicht symptomatische Kinder (sogenannte „Schnupfenkinder“); bis zum 31. Dezember 2021: Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (bis maximal drei Monate nach dem 18. Geburtstag); bis zum 31. Dezember 2021: Schwangere. Die jeweiligen Nachweise zum Anspruch sind vom Testwilligen mitzubringen.

Sind auch weiterhin kostenlose Testungen mittels PCR-Test möglich?
Ja, auch diese werden weiterhin angeboten.

Wer hat Anspruch auf kostenlose Testung mittels PCR-Test?
Personen, die Kontakt zu einem Covid-19 positiven Patienten hatten oder sich in Quarantäne befinden und den Testnachweis brauchen, um die Quarantäne zu beenden (§2TestV); Personen, die von der Corona Warn-App oder LUCA APP gewarnt wurden (erhöhtes Risiko) (§2TestV); Personen, die in den letzten 14 Tagen in einer Einrichtung oder einem Unternehmen (Pflegeeinrichtung, Klinik) mit akutem Ausbruchgeschehen tätig, betreut, untergebracht oder sonst anwesend waren oder sind (§ 3 TestV); Personen, die in einer medizinischen oder Gemeinschafts-Einrichtung betreut werden beziehungsweise untergebracht sind (Pflegeeinrichtung, Klinik, ambulante Pflegedienste), wenn das Unternehmen, die Einrichtung oder das öffentliche Gesundheitsamt eine Testung zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 verlangt (§3, Abs. 1 Nr.1-2 TestV); Personen, wenn ihre Einrichtung oder das öffentliche Gesundheitsamt eine Testung zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV2 verlangt (§4 TestV); Personen, die in einer Pflegeeinrichtung oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung tätig sind. Auch hier sind entsprechende Nachweise zur Testung mitzubringen.

Werden auch Testungen für andere Personengruppen angeboten?
Nein, dies ist leider nicht möglich. Die kommunalen Testzentren bieten nur kostenlose Testungen für die oben genannten Personengruppen an.

Wo können sich Personen hinwenden, die keinen Anspruch auf einen kostenfreien Test haben, aber dennoch einen der beiden Tests machen wollen oder diesen benötigen, um die 3G-Regel zu erfüllen?
Kostenpflichtige Testungen werden unter anderem bei teilnehmenden Hausärzten, in teilnehmenden Apotheken oder auch an privaten Testzentren angeboten.

Bekomme ich das Testergebnis unmittelbar nach Testung mitgeteilt?
Hier ist nach Testart zu unterscheiden. Auf das Ergebnis mittels Antigenschnelltest kann an der Teststation gewartet werden. Die Auswertedauer beträgt etwa 15 Minuten. Man kann dann sofort das ausgedruckte Testergebnis mitnehmen. Es ist aber nicht nötig vor Ort zu warten, das Testergebnis kann dem Getesteten auch auf elektronischen Wege übermittelt werden. Bei dem PCR-Test ist eine so schnelle Auswertung nicht möglich. Die Testungen werden abends in ein Labor gefahren und die Auswertung benötigt mehr Zeit (etwa 24 bis 48 Stunden). Das Ergebnis wird danach elektronisch zur Verfügung gestellt.

Wie komme ich zu einem Termin am Landkreis-Testzentrum?
Termine für beide Arten der Testung können über unterschiedliche Links auf der Homepage des Landkreises Regensburg gebucht werden. Die Öffnungszeiten sind ab 2. November von Montag bis Freitag, je von 13 bis 18 Uhr, zusätzlich samstags von 9 bis 13 Uhr.

Können auch sogenannte „Schnupfenkinder“ getestet werden?
Ja, Schnupfenkinder können mittels Antigenschnelltest getestet werden. Verwendet werden für die Schnelltests ausnahmslos sogenannte „Lollytests“.

Wo können Schnupfenkinder noch getestet werden?
Neben der Testung an der kommunalen Teststation kommt auch eine kostenlose Testung beim Haus- beziehungsweise Kinderarzt in Betracht. Ob der jeweilige Arzt diese Leistung anbietet, muss direkt bei diesem erfragt werden.

Welches Testverfahren wird bei den PCR-Testungen am Landkreis-Testzentrum angewendet?
Zum Einsatz kommen sogenannte Gurgeltests, bei denen Flüssigkeit gegurgelt werden muss und dann an ein Labor eingesandt wird.

Für welche Altersgruppe sind Gurgeltestungen geeignet?
Erfahrungsgemäß für Kinder ab etwa sechs Jahren. Wenn jüngere Kinder mit der Gurgellösung umgehen können, kommen auch sie in Betracht. Betroffene Eltern können das Gurgeln gegebenenfalls zu Hause mit ihren Kindern bereits üben.

Was ist zu tun, wenn eine Testung positiv ist?
Ein positiver Antigenschnelltest muss durch einen PCR-Test bestätigt werden. Wer einen positiven PCR-Test hat, begibt sich in Selbstisolation. Das Gesundheitsamt wird vom Labor über die positive Testung informiert und wird dem Betroffenen schnellstmöglich die weiteren Schritte erläutern.

− tka


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