Ende der Sonderregelung

Telefonische Krankschreibung ab Freitag nicht mehr möglich

30.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:15 Uhr

Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung läuft zum Freitag, 31. März, aus. −Foto: dpa

Am Freitag, 31. März, endet die Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, welche es ermöglichte, sich bei leichten Erkältungsbeschwerden telefonisch krankschreiben zu lassen.  



Als eine „einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden“, habe die Krankschreibung per Telefon ihren Zweck während der Pandemie erfüllt, erklärte Präsident Josef Hecken der Deutschen Presse-Agentur.
Angesichts der aktuellen Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) werde die Maßnahme nun beendet. Allerdings behalte man sie im Blick und könne sie bei Bedarf rasch erneut in Kraft setzen, betonte Hecken deutlich.

RKI stuft Risiko herab



Seit Ende März 2020 konnten Patienten mit leichten Atemwegsbeschwerden telefonisch krankgeschrieben werden, um unnötige Kontakte zu vermeiden und eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus zu verhindern. Der Gemeinsame Bundesausschuss verlängerte die Sonderregelung mehrmals, letztmals bis zum 31. März. Das RKI stufte die Risikobewertung für Deutschland Anfang Februar von hoch auf moderat herab.

Vorübergehender Verzicht 2020 damals schnell korrigiert



Hecken erklärte, dass man mit der Sonderregelung eine Balance zwischen dem Schutz vor einer Ansteckung und dem Zugang zur Versorgung gefunden habe. Das gilt beispielsweise für chronisch Kranke, die regelmäßig Betreuung benötigen. „Darüber bin ich sehr froh“, sagte er. Dass der Bundesausschuss im Umgang mit der telefonischen Krankschreibung als Teil des Anti-Corona-Instrumentenkastens zunächst das richtige Maß hätte finden müssen, müsse er kritisch einbeziehen.

Ein vorübergehender Verzicht auf die Bestimmungen angesichts der abnehmenden Fallzahlen im Frühjahr 2020 erwies sich als zu optimistisch und wurde rasch korrigiert.

Krankschreibung in Videosprechstunde weiter möglich



„Ganz unabhängig von der Pandemiesituation können Versicherte eine Krankschreibung auch bei einer Videosprechstunde erhalten – nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen“, erläuterte Hecken. „Das heißt also, ganz regulär gibt es bereits die Möglichkeit, dass ein Versicherter nicht bei jeder Erkrankung in die Arztpraxis gehen muss.“ Allerdings sei es notwendig, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne direkte körperliche Untersuchung festgestellt werden kann.

Christine Aschenberg-Dugnus, FDP-Expertin für Gesundheit, begrüßte die Beendigung der Corona-Sonderregel, da es keinen Grund mehr dafür gibt. Dank Videosprechstunden können Patientinnen und Patienten sich auch ohne einen Besuch vor Ort krankschreiben lassen. Diese Modernisierung des Gesundheitswesens ist ein großer Gewinn durch Digitalisierung.

− dpa,kix,fk

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