Hinweis kam von US-Behörde FBI

Verdacht auf Kinderpornografie: Kripo durchsucht mehrere Wohnungen in Niederbayern

25.01.2023 | Stand 17.09.2023, 4:42 Uhr

−Symbolbild: Nicolas Armer/dpa

Sie sollen kinderpornografisches Material besessen, erworben und verbreitet haben. Am Mittwochmorgen schlug die Polizei in Niederbayern dann zu – nach einem Hinweis der US-Bundesbehörde FBI.



Ein Dutzend Polizeibeamte und mehrere IT-Spezialisten durchsuchten die Wohnungen von insgesamt vier Verdächtigen im Stadtgebiet Landshut und im östlichen Landkreis Kelheim, beschlagnahmten zahlreiche Datenträger, darunter Tablets, Computer, Festplatten und Mobiltelefone. Den Zugriff übernahm die Kriminalpolizei Landshut mit Hilfe der Polizeiinspektion Eggenfelden und Beamten der Zentralen Einsatzdienste (ZED) Landshut.

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Im Verdacht: drei Männer im Alter von 25, 54 und 71 Jahren und eine 64-jährige Frau. Sie sollen seit mindestens Februar 2022 bzw. seit November 2022 über einschlägige Plattformen kinderpornografisches Bildmaterial gesucht, heruntergeladen oder entsprechend weiter verbreitet haben. Verhaftet wurde keiner der Beschuldigten, sagte Günther Tomaschko, Sprecher des Polizeipräsidiums Niederbayern, gegenüber unserer Zeitung. Doch gegen die mutmaßlichen Täter werde weiter ermittelt. Dem Zugriff war ein Durchsuchungsbeschluss der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg vorausgegangen.

Und der kam nicht von ungefähr. Das FBI informierte die deutschen Behörden über das Treiben der Beteiligten im Internet. Kein Einzelfall. Immer wieder erhalten deutsche Ermittler Infos etwa der US-Behörde oder der halbstaatlichen Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploitet Children), wie Tomaschko erklärt. Denn: US-Internetdienstleister müssten indizierte Bilddateien und Straftaten dokumentieren und den Behörden melden. Die informieren dann entsprechende deutsche Stellen über die Straftaten.

„Täter sollen nicht dem Trugschluss unterliegen, dass sie in der Anonymität des Internets folgenlos agieren können“, sagt Tomaschko. Der Besitz und das Verbreiten von Kinderpornografie seien kein Kavaliersdelikt. Auch das sollen Razzien wie die in Landshut eindeutig klarstellen.

Verhalten bei Erhalt kinderpornografischer Inhalte



Wer Dateien mit kinderpornografischen Inhalten geschickt bekommt, sollte diese nicht sofort löschen, sondern zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. In entsprechende Gruppen sollte eine Nachricht geschickt werden, dass man sich von solchen Inhalten distanziert. Dadurch ist die Haltung „dokumentiert“. Chatgruppen, in denen kinderpornografische Inhalte verschickt werden, sollten nach Erstatten der Anzeige unverzüglich verlassen werden.

Weitere Verhaltensempfehlungen



- Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chatgruppen prüfen

- Automatische Speicherung von Bildern und Videos deaktivieren

- Bei Online-Flirts das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern kritisch hinterfragen

- Eltern sollten auf die Balance zwischen Privatsphäre und Schutz ihrer Kinder achten

- Wer bei sich selbst pädophile Neigungen feststellt, kann sich anonym an Hilfsorganisationen wenden

Hinweis: Konsequenzen auch bei Strafunmündigen



Selbst Personen, die unter 14 Jahre alt und damit strafunmündig sind, drohen Konsequenzen. Gegen den Anschlussinhaber des Zugangs, über den Dateien gesucht oder heruntergeladen wurden, wird in der Regel ein Durchsuchungsbeschluss beantragt. Sind beispielsweise auf dem Handy eines Jugendlichen verbotene Inhalte gespeichert, wird es eingezogen.

Der Tatbestand kann mit nur einem falschen Klick oder der Mitgliedschaft in einer zwielichtigen Chatgruppe schnell erfüllt sein. Deshalb warnt die Polizei vor solchen pornografischen Dateien und gibt zu bedenken, dass für derartige Inhalte Kinder misshandelt und missbraucht werden. Auch wenn manche Bilder und Videos vermeintlich scherzhaft aufgemacht werden, gibt es reale Opfer. Deshalb macht man sich auch mit solchen Dateien strafbar.

− kha

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