Regensburg

Flucht aus Gericht: Polizei und Justiz geben Fehler zu

24.01.2023 | Stand 24.01.2023, 23:23 Uhr

Justiz - Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. - Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Nach der Flucht eines Mörders aus dem Regensburger Justizgebäude haben Polizei und Justiz Fehler bei der Bewachung eingeräumt. Nach einer vorläufigen Analyse der beteiligten Stellen konnte der 40 Jahre alte Straftäter unter anderem deswegen fliehen, weil die zu seiner Bewachung abgestellten Polizisten die örtlichen Gegebenheiten am Amtsgericht in Regensburg nicht kannten. Dies geht aus einer am Montag von den beteiligten Justizbehörden und Polizeipräsidien herausgegebenen Erklärung hervor.

Der mittlerweile wieder gefasste 40-Jährige hatte 2011 mit einem Komplizen eine 76 Jahre alte Besitzerin eines Nürnberger Lottoladens umgebracht und war zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Zunächst saß er im Hochsicherheitsgefängnis in Straubing, wurde wegen Widerstands gegen die dortigen Vollstreckungsbeamten jedoch nach Würzburg verlegt. Für einen Gerichtstermin am 5. Januar hatten unterfränkische Polizisten den verurteilten Mörder nach Regensburg gebracht.

Dort entkam der 40-Jährige durch ein Fenster im Erdgeschoss, als er für eine Besprechung mit seinem Verteidiger in einen Anwaltszimmer war. «Für Besprechungen mit inhaftierten Angeklagten ist der nicht überwachte Raum nicht konzipiert», heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Die Flucht sei «durch die mangelnden Kenntnisse der Vorführbeamten zu baulichen und sicherheitstechnischen Gegebenheiten begünstigt» worden.

Außerdem haben die Polizisten demnach versäumt, dem Mann beim Verlassen des Gerichtssaals Handschellen anzulegen. Ferner hätten sie das Fenster in dem Anwaltszimmer «lückenlos» überwachen müssen. Durch diese beiden Maßnahmen hätte «die Flucht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert» werden können, hieß es.

Polizei und Justiz wollen den Vorgang nun weiter aufarbeiten, um solche Zwischenfälle künftig zu vermeiden. «Besondere Aufmerksamkeit wird hierbei auf die noch konsequentere und stringentere Umsetzung der Vorgaben zur Fesselung gelegt», betonten die Stellen. Der 40-Jährige wurde nach vier Tagen in Frankreich gefasst und sitzt derzeit dort im Gefängnis.

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