Pandemie

Mehr Neuinfektionen: Regensburg weitet Alkoholverbote wieder aus

08.09.2021 | Stand 08.09.2021, 17:29 Uhr

−Symbolbild: dpa

Weil die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt, weitet die Stadt Regensburg das Alkoholverbot auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet wieder aus.

Im Stadtgebiet Regensburg werden laut einer Pressemitteilung folgende öffentliche Verkehrsflächen der Innenstadt
und sonstige öffentliche Orte unter freiem Himmel festgelegt:

- Bismarckplatz
- Neupfarrplatz
- Domplatz (mit Domstraße und Krauterermarkt)
- Haidplatz (mit Rote-Hahnen-Gasse)
- Steinerne Brücke (mit Am Brückenbasar)
- Stadtamhof
- Thundorferstraße (mit Marc-Aurel-Ufer bis Donaulände)
- Weinlände (mit Am Weinmarkt)
- Keplerstraße
- Goldene-Bären-Straße
- Weiße-Lamm-Gasse
- Fischmarkt

Alkoholverbot herrscht dort montags, dienstags, mittwochs und donnerstags zwischen 23 und 6 Uhr und freitags, samstags und sonntags zwischen 24 und 6 Uhr.

An denselben Tagen gilt auch ein Alkoholabgabeverbot an folgenden Orten:

Nördliches Ufer des Donaunordarmes ab der Wehrbrücke bis in Höhe des Unteren - Wöhrds -Verlängerung zum Südufer des südlichen Donauarmes - Donausüdufer bis zur Ostgrenze des Villaparks - Villastraße - Adolf-Schmetzer-Straße - Gabelsbergerstraße - Sternbergstraße bis zur Sternbergunterführung - Bundesbahngelände bis zur Galgenbergbrücke – Kreuzung Galgenbergstraße/Friedenstraße - Friedenstraße bis zur Kumpfmühler Brücke – Kumpfmühler Straße - Fürst-Anselm-Allee - Platz der Einheit - Prebrunnallee - westliche Begrenzung des Herzogparks - Donausüdufer bis zur Staustufe Regensburg - Wehrbrücke bis zum Donaunordarm

Sowie im Stadtbezirk Stadtamhof:

Frankenstraße ab der Einmündung der Ostabfahrt Pfaffensteiner Brücke bis zur Frankenbrücke - Westufer des Regens bis zur Einmündung in die Donau - Donaunordarm bis zur Spundwand des RMD-Kanals - Verlängerung zum Nordufer der Donau - Nordufer des RMDKanals bis in die Höhe der Einmündung der Ostabfahrt Pfaffensteiner Brücke in die Frankenstraße - nördliche Verlängerung zur Frankenstraße

Die neue Allgemeinverfügung gilt seit Mittwoch, 8. September, 15 Uhr.

− pnp


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