Rücksicht
Stadt und Polizei weisen auf Regelungen fürs Feiern in den Straubinger Grünanlagen hin

10.07.2020 | Stand 24.07.2023, 13:26 Uhr
−Foto: n/a

In den letzten Tagen sind bei Stadt und Polizei mehrere Hinweise auf in Gruppen feiernde Personen in öffentlichen Grünanlagen, insbesondere an der Donau, eingegangen.

Straubing. Die Ordnungsbehörden nehmen diese Hinweise sehr ernst und appellieren eindringlich an die Bevölkerung, sich in den Grünanlagen so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, geschädigt oder unverhältnismäßig belästigt werden. Abfall darf nicht achtlos weggeworfen werden. Der Genuss von Alkohol ist nur erlaubt, soweit dadurch nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt wird.

Darüber hinaus gelten auch im öffentlichen Raum corona-bedingte Einschränkungen: Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Der gemeinsame Aufenthalt ist nur im engeren Angehörigenkreis oder in Gruppen von bis zu zehn Personen zulässig. Untersagt ist aktuell auch das Grillen und Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen. Auf die bestehenden Regelungen soll in den Grünanlagen künftig noch deutlicher hingewiesen werden.

Stadt und Polizeiinspektion befinden sich zu diesem Thema in enger Abstimmung. Die Polizei hat bereits einige unzulässige Menschenansammlungen aufgelöst. Soweit Störungen festgestellt werden, wird darüber hinaus die Verhängung von persönlichen Betretungsverboten für die Grünanlagen geprüft. Es wurden auch bereits mehrere befristete Betretungsverbote gegen Jugendliche ausgesprochen.

Die Ordnungsbehörden haben durchaus Verständnis dafür, dass gerade junge Menschen feiern möchten. Allerdings müssen diese Feiern in dem infektionsschutzrechtlich aktuell geltenden Rahmen und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Nachbarschaft stattfinden.

Straubing-Bogen