Prozess in Regensburg
Ehemann im gemeinsamen Haus in Laberweinting getötet – neun Jahre Haft wegen Totschlags

29.05.2020 | Stand 13.09.2023, 0:33 Uhr
−Foto: n/a

Am Freitag, 29. Mai, ist vor dem Landgericht der Prozess gegen eine 61-Jährige zu Ende gegangen. Die Frau hat am 23. November 2018 ihren Mann im gemeinsamen Anwesen in Grafentraubach (Gemeinde Laberweinting) im Landkreis Straubing-Bogen getötet. Den angeklagten Mordvorwurf sah die Kammer nicht bestätigt – sie verurteilte die Zahnärztin wegen Totschlags zu neun Jahren Haft.

Laberweinting. Das Interesse war groß an diesem Freitagnachmittag, 29. Mai, corona-bedingt konnten nur 41 Plätze im Zuschauerbereich besetzt werden, kein Platz blieb frei. Alle wollten wissen, wie die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Michael Hammer die Tat bewertet, die sich am 23. November 2018 in Grafentraubach abgespielt hat, Mord? So wie angeklagt? Oder Totschlag? Oder folgt die Kammer gar der Einlassung der 61-Jährigen bei der Polizei, in der sie angegeben hatte, aus Notwehr gehandelt zu haben? Am Ende ging die Kammer von Totschlag aus und verhängte eine doch eher hohe Haftstrafe. Neun Jahre muss die Frau nun ins Gefängnis, etwas mehr als ein Jahr U-Haft werden ihr dabei angerechnet.

Richter Hammer ließ das Leben der jetzt Verurteilte,die Ehe mit dem späteren Opfer und den Tattag sowie die Handlungen nach der Tat noch einmal Revue passieren. Man habe während des Prozesses „zweifellos eine beeindruckende Frau“ erlebt. Sie verkörpere das Bild einer „tatkräftigen Frau, einer Macherin“, sie sei nicht mit dem silbernen Löffel im Mund auf die Welt gekommen und habe etwas aus sich gemacht. Ihr Leben lang habe sie sich nicht dauerhaft vereinnahmen lassen wollen. In der Ehe mit dem späteren Opfer habe sie an Scheidung gedacht, diese auch wenige Tage vor der Tat eingeleitet und einen Anwalt kontaktiert. Der Lösungsprozess sei durch eine Kur im Frühjahr 2018 konkreter geworden, durch eine Erkrankung sei ihr Mann dann immer „launischer und grantiger“ geworden. Die Angeklagte sei eine „charismatische Person“, die ihre Intelligenz und ihr Chrisma auch dazu eingesetzt habe, um andere zu belügen. Nachdem sie ihren Ehemann getötet hatte, habe sie ihn nach Tschechien gebracht und dort abgelegt. Weiterhin habe sie versucht, die nackte Leiche anzuzünden, um die Identifizierung zu erschweren. Über all das habe sie die Menschen in ihrem Umfeld getäuscht und belogen, indem sie erklärte, ihr Man sei einfach so weggefahren, sie wisse nicht wohin. Zudem habe sie sich wenige Tage nach der Tat gegenüber Zeugen beschwert, dass ihr Mann ihr nicht zum Geburtstag gratuliert habe.

Die 61-Jährige hatte bei der Polizei geschildert, sie habe im Schrank auf der Suche nach Handtüchern eine so genannte Garotte gefunden und nun Angst gehabt, dass ihr Mann sie töten wolle. Tage später, nämlich am 23. November 2018, habe sie dann ihren Ehemann mit der Waffe konfrontiert und gefragt, was das sei. „Ich zeige es Dir“, soll der Mann dann gesagt und ersucht haben, ihr die Schlinge um den Hals zu legen. Sie habe dies abwehren können, ihren Mann weggestoßen und dann auf dem Bett erdrosselt, nachdem er ihr gelungen sei, die Garotte um seinen Hals zu legen. Die Kammer indes sah Notwehr hier nicht gegeben. Die Schilderungen des Tatgeschehens seien teilweise widersprüchlich und lückenhaft gewesen, so Hammer in der Begründung. Bis heute gebe es keine Hinweise auf jene Garotte, die die 61-Jährige gefunden haben will, man wisse nicht einmal, ob es diese Waffe jemals gegeben hat. Auch die Tatsache, dass die Leiche angezündet worden ist, passe nicht zur Notwehr – zumal die 61-Jährige im Internet recherchiert hatte, wie ein Mensch in Brand gesetzt werden kann. Notwehr sah die Kammer nicht gegeben, ebenso nahm sie aber auch Abstand vom Mordvorwurf. Weder Habgier noch Heimtücke kämen hier in Frage, so Hammer.

Weiter im Dunkeln bleibt die Frage, ob die 61-jährige Zahnärztin Helfer hatte. So sei der Verbleib eines Autos weiter ungeklärt, zudem stelle sich die Frage, ob die Frau einen 91 Kilo schweren Körper über eine 90 Zentimeter hohe Ladekante alleine in ein Auto heben konnte. Im Verdacht stehen hier die Gärtner des Paares, gegen die ebenfalls ermittelt wird. Letztlich sei es aber für das aktuelle Verfahren nicht relevant, ob die Frau Helfer beim Transport der Leiche hatte. Für eine Tatbeteiligung Dritter an der Tötung gebe es keine Anhaltspunkte, so Hammer.

Die 61-Jährige nahm das Urteil nahezu regungslos auf. Während der Begründung durch Richter Hammer schüttelte sie ab und zu den Kopf oder nickte. Als zur Sprache kam, dass sich ihre beiden Töchter nicht gut mit dem Stiefvater vertrugen, kämpfte sie mit den Tränen. Beide Töchter hatten den Prozess verfolgt und waren auch am Freitag im Saal anwesend.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Straubing-Bogen