Tatort Laberweinting
Prozess vor Abschluss: Mord oder Totschlag?

20.05.2020 | Stand 13.09.2023, 0:14 Uhr
−Foto: n/a

War es Mord, wie angeklagt? Oder doch „nur“ Totschlag? Dieser Frage geht aktuell die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Michael Hammer am Landgericht Regensburg nach. Angeklagt ist eine heute 61-Jährige, die im November 2018 ihren Ehemann im gemeinsamen Anwesen in Grafentraubach getötet und die Leiche dann in Tschechien abgelegt haben soll. Die Angeklagte beruft sich auf Notwehr.

Regensburg. Zahlreiche Zeugen haben vor Gericht bereits ausgesagt. Sie berichteten vom manchmal angespannten Verhältnis der Eheleute und von amourösen Anwandlungen des späteren Opfers gegenüber Mitarbeiterinnen seiner Frau. Die Aussagen drehten sich um (mögliche) Krankheiten und Wesensveränderungen beim späteren Todesopfer. Es ging um den Fund einer Garotte – der späteren Tatwaffe. Und um die Frage, ob die Angeklagte möglicherweise Helfer hatte, als sie ihren Mann tötete und nach Tschechien brachte. Am Freitag, 15. Mai, wurde die Beweisaufnahme nach der Verlesung einiger Schriftstücke geschlossen. So befasste man sich unter anderem noch mit den Bewegungszeiten eines Fahrzeuges, mit einigen Fotos und Videosequenzen.

Die Angeklagte beruft sich auf Notwehr. Sie habe die spätere Tatwaffe im Schrank entdeckt und Angst gehabt, dass ihr Mann sie töten wolle. Als sie ihn mit der Garotte konfrontiert habe, habe er ihr zeigen wollen, wie man diese um den Hals legt. Daraufhin sei es zu einem Kampf gekommen, in dessen Verlauf sie ihren Mann getötet habe, um selbst nicht zum Opfer zu werden. Gutachter haben im Verlaufe des Prozesses diese Version bereits angezweifelt. Zweifel hegt offenbar auch das Gericht – nicht nur an der Notwehr-Theorie sondern auch am Mordvorwurf. Am Freitag verkündete Richter Hammer, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Frage komme.

Der Prozess wird am Montag, 25. Mai, fortgesetzt.

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