Justiz
Mordprozess – Angeklagte aus Laberweinting schweigt weiter, Kripobeamter schildert Aussagen zum Tatverlauf

30.03.2020 | Stand 13.09.2023, 0:42 Uhr
−Foto: n/a

Ist der Grundsatz der Öffentlichkeit noch gegeben? Führt die angeordnete Ausgangsbeschränkung wegen der Corona-Pandemie in Bayern zu einer „unzulässigen faktischen Behinderung“? Diese Frage stellte Anwalt Johannes Büttner am Montag, 30. März, in den Raum. Am Landgericht Regensburg wird gerade gegen eine Frau aus Laberweinting verhandelt. Der Vorwurf: Mord!

Regensburg. Richter Michael Hammer hatte diesmal auf eine Anordnung verzichtet – die wenigen Zuschauer und Medienvertreter verteilten sich aber freiwillig großzügig im Zuschauerraum, um sich ja nicht zu nahe zu kommen. Die Corona-Pandemie lässt auch die Arbeit der Justiz nicht unberührt. Hammer erläuterte schließlich, man habe sich schon Gedanken gemacht, wir das funktioniere mit der Verhandlung – man sei aber zur Auffassung gelangt, dass die Öffentlichkeit gegeben sei, zudem sei eine Aussetzung des Prozesses auch „für den Freiheitsanspruch der Angeklagten problematisch“.

Die heute 61-Jährige muss sich vor Gericht verantworten, da sie im November 2018 ihren Ehemann ermordet haben soll. Bis auf die Einlassung ihres Anwaltes Michael Haizmann – der sprach zum Prozessauftakt von Notwehr – gab es bislang keine Aussage der Angeklagte. So auch am Montag. Hier schilderte ein Vernehmungsbeamter der Kripo Straubing, was die heute Angeklagte damals als Zeugin und dann als Beschuldigte ausgesagt hatte. Kern der Aussagen: Die Adelige hatte Angst, dass ihr Ehemann sie umbringen werde.

Kurz vor der Tat hatte sie wohle bei der Suche nach Handtüchern einen Draht mit zwei Griffen, eine so genannte Garotte, gefunden. Dieser Fund habe sie sehr unruhig werden lassen. Am Tattag habe sie nicht schlafen können, sie habe dann ihre Mann mit dem Fund der Garotte konfrontiert, so der Kripobeamte. Ihr Mann habe ihr dann zeigen wollen, wie diese verwendet wird, und die Schlinge über ihren Kopf gelegt. In Todesangst habe sie dann den Draht gegriffen und ihren Mann aus Bett geschubst, schilderte der Polizeibeamte die damalige Aussage der heute 61-Jährigen. Auf dem Bett sei es zu einer Rangelei gekommen, in der sie ihren Mann mit der Schlinge erdrosselt habe. In der Folge habe sie ihrem Mann den Bademantel ausgezogen, ihn in eine Plane gewickelt und verschnürt. Sie habe den Tote über die Treppe nach unten gebracht und über eine Rampe ins Auto geschoben. Zunächst habe sie dann ihren Arzt in Freyung aufsuchen wollen, letztlich sei sie aber dann doch nach Tschechien gefahren und habe einen Ort gesucht, um die Leiche abzulegen, so ihre damalige Aussage bei der Polizei. In einem Waldstück in der Nähe der tschechischen Ortschaft Nová Pec im Grenzgebiet zu Österreich und Deutschland habe sie den Toten abgelegt und versucht, ihn anzuzünden. Aus Angst sei sie dann aber geflohen und wieder nach Deutschland zurückgekehrt.

Die Aussage des Beamten wurde begleitet von vielen Tränen der Angeklagten. Selbst äußerte sie sich aber nicht weiter zur Tat.

Die nächsten Verhandlungstage sind für den 2. und 3. April angesetzt. Unter anderem soll auch ein Ortstermin am Tatort im Laberweintinger Ortsteil Grafentraubach stattfinden.

Straubing-Bogen