Ausgangsbeschränkungen
Polizei kündigt konsequente Überwachung und Durchsetzung an

20.03.2020 | Stand 03.08.2023, 7:22 Uhr
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Die niederbayerischen Polizeikräfte haben sich bereits in den vergangenen Tagen mit der Überwachung und Durchsetzung der Allgemeinverfügung auseinandergesetzt. Sie kündigt an an, die Verfügung zu überwachen und der Umsetzung durchzusetzen. Zeitgleich bittet sie die Bevölkerung um Unterstützung.

Straubing/Niederbayern. Die niederbayerischen Polizeikräfte haben sich bereits in den vergangenen Tagen mit der Überwachung und Durchsetzung der Allgemeinverfügung auseinandergesetzt. Größere Personenansammlungen wurden aufgelöst und widerrechtlich geöffnete Betriebe geschlossen. Neben Platzverweisen und einigen Strafanzeigen, musste ein Heranwachsender in Gewahrsam genommen werden, weil er sich vehement der Befolgung polizeilicher Anordnungen widersetzte.

Die Polizei Niederbayern hat nun die Aufgabe, die ab Samstag 00:00 Uhr gültige Ausgangsbeschränkung zu überwachen und durchzusetzen. Bereits in den vergangenen Tagen wurden die niederbayerischen Polizeiinspektionen von Kräften der Bereitschaftspolizei unterstützt, um eine entsprechende Präsenz zu gewährleisten. Dennoch ist eine lückenlose Überwachung des öffentlichen Raums nicht möglich, weshalb alle Bürger Niederbayerns gefragt sind, bei dieser Krise mitzuhelfen. Sprechen Sie Personen selbst an oder informieren Sie die Polizei, wenn Sie entsprechende Verstöße feststellen.

Die niederbayerische Polizei wird weiterhin eigenständig Kontrollen durchführen und baut auf die Einsicht und Vernunft der Bevölkerung. Bei Zuwiderhandlungen werden entsprechende Maßnahmen getroffen und Verstöße werden konsequent verfolgt und geahndet. Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit empfindlichen Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Seit der Bekanntgabe der Ausgangsbeschränkung häufen sich Anrufe und Nachfragen bei der Einsatzzentrale bezüglich der Auslegung der Allgemeinverfügung. Es wird explizit darauf hingewiesen, den Polizeinotruf 110 für Notfälle freizuhalten. Über die Allgemeinverfügung können Sie sich ausreichend im Internet informieren.

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