Opfer erschien nicht zum Termin
War es Vergewaltigung – oder doch einvernehmlicher Sex?

28.01.2020 | Stand 13.09.2023, 0:21 Uhr
−Foto: n/a

Schon zu Prozessbeginn zeichnet sich ab: Das wird kein einfaches Verfahren für die 8. Große Strafkammer am Landgericht Regensburg unter Vorsitz von Richter Oliver Wagner. Auf der Anklagebank: ein 35-jähriger Afghane, der in einer Asylunterkunft in Mitterfels im Landkreis Straubing-Bogen einen Landsmann 51 Mal vergewaltigt haben soll. Die erste Tat soll er begangen haben, als sein Opfer betrunken und wehrlos war. Diese Tat soll er gefilmt haben. Mit diesem Video sei das Opfer dann erpresst worden, weitere sexuelle Handlungen zuzulassen.

REGENSBURG/MITTERFELS Am Dienstag, 28. Januar, startete der Prozess am Landgericht – mit einer Überraschung. Denn der Angeklagte schilderte, er habe in den Jahren 2018 und 2019 etwa 100 Mal Sex mit dem Mann gehabt – einvernehmlich. Er sei homosexuell und habe mit dem vermeintlichen Opfer eine Beziehung geführt – von „Ramadan 2018 bis Juni 2019“. Videos habe man mit dem Handy gedreht, um im Falle einer drohenden Abschiebung nach Afghanistan beweisen zu können, dass man homosexuell sei, so der Angeklagte. Man wolle sich dann outen, um der Abschiebung zu entgehen. Im weiteren Verlauf des Vormittages stellte sich dann heraus, dass der Angeklagte in Kabul eine Ehefrau und eine siebenjährige Tochter hat. Die sexuelle Ausrichtung seines Mandanten bezeichnete Anwalt Kaiser dann als „bisexuell“.

Pikant wurde es, als sich die Kammer sieben Videos ansah – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Im Anschluss bestätigte der Angeklagte – dann wieder öffentlich – dass auf dem Video er selbst und das vermeintliche Opfer zu sehen seien. Die Videos seien auf einem Chip und dem Tablet des vermeintlichen Opfers abgespeichert. Zudem schilderte der Angeklagte, er sei von einer „Bande“ bedroht worden, die ihn zwingen wollte, Drogen zu verkaufen. Er sei bedroht und geschlagen worden, weil er sich geweigert habe, die Drogengeschäfte für die „Bande“ abzuwickeln.

Wirklich weiter kam man dann am ersten Prozesstag nicht, denn der erste Zeuge – das vermeintliche Opfer – erschien nicht zum Termin. Die Kammer schlug dann vor, über die Polizei in Straubing in Erfahrung zu bringen, ob der Mann noch an der letzten bekannten Meldeadresse wohnt, falls ja, würde ein Vorführungsersuchen ergehen, der Mann also von der Polizei abgeholt und nach Regensburg zur Verhandlung gebracht werden. Sollte der Mann nicht mehr in Mitterfels gemeldet sein, müsste man in Erfahrung bringen, wo er sich aktuell aufhält.

Straubing-Bogen