Beweisaufnahme abgeschlossen
Strafverteidiger plädiert auf Fahren ohne Fahrerlaubnis – Prozess wegen versuchten Mordes an zwei Polizisten

10.01.2020 | Stand 13.09.2023, 1:49 Uhr
−Foto: Foto: Kathrin Lechl

Versuchter Mord steht im Raum, weil ein Autofahrer am 1. Mai 2019 in Straubing auf zwei Polizisten zugefahren sein soll. Im Laufe des Prozesses vor dem Landgericht Regensburg aber scheint sich dieser Vorwurf nicht zu bestätigen. Am Freitag, 10. Januar 2020, sagten im Prozess gegen den österreichischen Staatsangehörigen noch mehrere Sachverständige aus. Im Anschluss wurde die Beweisaufnahme geschlossen und die Plädoyers wurden vorgetragen.

REGENSBURG Ein Sachverständiger führte am Freitag vor Gericht die Auswirkungen von Alkohol und Kokain auf die Reaktion des Angeklagten aus. Der Angeklagte soll sich demnach am Tag der Tat, am 1. Mai 2019, in einer abklingenden Rauschphase durch vorherigen Kokainkonsum befunden haben. Dabei soll der Kokaineinfluss aber eine erheblich geringere Auswirkung gehabt haben als der Alkoholeinfluss. Außerdem seien die Auswirkungen des Drogenkonsums sehr stark von der Person abhängig. Der Angeklagte habe zum Zeitpunkt der Tat auch rund ein Promille Alkohol im Blut gehabt. Ein zweiter Sachverständige bestätigte, dass der Angeklagte einen „leichten Rausch“ und „keine wesentlichen Koordinationsstörungen“ gehabt hätte.

Der erste Sachverständige schilderte, dass bereits ab 0,3 Promille die Sehfähigkeit beeinträchtigt wird, das heißt, bei einem Lichtreiz auf dunkler Straße ist der Betroffene stark beeinflusst. Bei rund einem Promille ist die Reaktionszeit bis zu 35 bis 50 Prozent verlängert. Der Sachverständige geht davon aus, dass die Reaktionszeit aufgrund der Kombination von Kokain und Alkohol mindestens verdoppelt wird. Ab 0,5 bis 0,7 Promille ist zudem das dreidimensionale Sehen beeinträchtigt. Dies führt dazu, dass Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt werden. Am Ende seiner Aussage ging der Sachverständige noch auf die mögliche Verletzungsschwere einer Kollision ein. Er führte dazu aus, dass diese davon abhängig sei, ob die Kollision frontal oder streifend verlaufen wäre. Als weitere Faktoren nannte er die Fahrzeugkontur und zusätzliche Zwangskräfte wie Leitplanke, Baum, Verkehrsschild und so weiter. Als Hauptfaktor sei jedoch ganz klar die Kollisionsgeschwindigkeit zu berücksichtigen.

Im Anschluss an den ersten Sachverständigen war ein „Sachbearbeiter für das negative Fahrerlaubnisrecht“ der Stadt Straubing geladen. Er erklärte anhand der Führerscheinakte des Angeklagten, dass diesem die österreichische Fahrerlaubnis bereits im Jahr 2004 entzogen worden war und dass zwischenzeitlich seines Wissens nach von keiner Stelle eine andere Fahrerlaubnis ausgehändigt worden ist. Wie das Verlesen des Vorstrafenregisters zeigte, ist der Angeklagte bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, aber auch wegen anderer Taten vorbestraft. Er war unerlaubt im Besitz einer Schusswaffe, hatte mehrere gefälschte ungarische und einen weißrussischen sowie einen italienischen Führerschein besessen und mit Betäubungsmitteln gehandelt.

Danach wurde am Freitagmittag die Beweisaufnahme geschlossen und die Plädoyers wurden vorgetragen. Der Staatsanwalt betonte, dass es sich um „keine Bagatelltat“ handeln würde und der Angeklagte „Polizisten in große Gefahr“ gebracht habe. Außerdem sei er „ganz bewusst ohne Fahrerlaubnis“ mit einem Pkw gefahren. Dabei hätte sein Handeln „möglicherweise tödliche Verletzungen“ zur Folge haben können. Zur Last des Angeklagten nannte der Staatsanwalt unter anderem das Vorstrafenregister, die rücksichtslose Handlung und potientielle tödliche Verletzungen. Er plädierte, den Angeklagten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten zu verurteilen. Der Angeklagte solle zudem für mindestens drei Jahre keine Fahrerlaubnis bekommen. Schließlich erklärte er nochmals, dass das Handeln des Angeklagten „brandgefährlich“ gewesen sei und man nur von Glück sprechen könne, dass dies keine schlimmeren Folgen mit sich gezogen hatte. Die Nebenkläger schlossen sich dem Staatsanwalt an.

Der Strafverteidiger des Angeklagten bezweifelte in seinem Plädoyer die Zeugenaussagen der beiden Polizisten in der Hauptverhandlung. Er betonte die Abweichung dieser von den Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung. Weil er eine Schockstarre unmittelbar nach einem Sprung für unwahrscheinlich halte und einer der Polizisten vor Gericht nicht sofort den Sprung zur Seite erwähnte, geht der Verteidiger davon aus, dass es keinen Sprung gegeben habe. Er plädierte deshalb auf Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro seien hier angemessen.

Am Donnerstag, 16. Januar 2020, soll das Urteil fallen. Wir berichten.

Straubing-Bogen