Kein dringender Tatverdacht mehr
Sachverständiger versucht, die Situation zu rekonstruieren – Prozess wegen versuchten Mordes an zwei Polizisten wird fortgesetzt

08.01.2020 | Stand 13.09.2023, 1:50 Uhr
−Foto: n/a

Am Dienstag, 7. Januar 2020, wurde der Prozess gegen einen österreichischen Staatsangehörigen wegen versuchten Mordes an zwei Polizisten am Landgericht Regensburg fortgesetzt. Ein Diplomingenieur, der beim Ortstermin am Mittwoch, 18. Dezember 2019, anwesend war, sagte als Sachverständiger vor Gericht aus.

REGENSBURG Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 1. Mai 2019 in Straubing auf zwei Polizisten zugefahren zu sein, um einer Kontrolle zu entgehen. Dabei soll er den Tod der beiden Beamten in Kauf genommen haben, so lautete die Anklage. Die Polizisten konnten zur Seite springen und blieben unverletzt.

Am Mittwochabend, 18. Dezember 2019, gab es einen Ortstermin mit allen Prozessbeteiligten, bei dem auch ein Diplomingenieur als Sachverständiger anwesend war. Aus dem Ortstermin ergab sich, dass kein dringender Tatverdacht mehr wegen versuchten Mordes vorliegt. Der Haftbefehl wurde deshalb am Donnerstag, 19. Dezember 2019, aufgehoben.

Der Diplomingenieur hatte für seine Untersuchungen das identische Tatfahrzeug gemietet, das der Angeklagte am 1. Mai 2019 gefahren hatte, und führte damit verschiedene Messungen durch. Seine Ergebnisse präsentierte er am Dienstag vor dem Landgericht. Eine Erkenntnis war, dass es trotz einer feuchten Fahrbahn und des ABS eine deutlich erkennbare Bremsspur gab. Der Sachverständige nahm für seine erste Rechnung an, dass der Angeklagte bis auf 50 km/h abgebremst hatte, bevor er mit 1,98 Metern pro Sekunde beschleunigte. Für die zweite Rechnung nahm er an, dass bis auf 70 km/h abgebremst worden war und dann mit 1,21 Meter pro Sekunde beschleunigt wurde. Daraus errechnete sich der Ingenieur, wie viel Zeit die Polizisten gebraucht haben müssen, um so weit zur Seite zu springen, dass das Fahrzeug sie nicht erfassen würde. Dafür erstellte der Sachverständige Skizzen und Weg-Zeit-Diagramme.

Es scheint jedoch unmöglich, bis auf den letzten Zentimeter die Situation zu rekonstruieren. Die Breite der Fahrbahn und die Breite des Fahrzeuges sind zwar ein erster Anhaltspunkt, doch die exakte Position der Polizisten ist beispielsweise unsicher. Ebenso ist unklar, ob die Polizisten bereits zur Seite gesprungen waren, bevor das Fahrzeug direkt an der Kontrolle ankam, oder ob dies zu exakt dem gleichen Zeitpunkt geschehen war.

Der Prozess wird am Freitag, 10. Januar 2020, am Landgericht Regensburg mit der Vernehmung eines Rechtsmediziners fortgesetzt, der über mögliche Auswirkungen von Alkohol oder Drogen aussagen wird. Bei diesem Termin könnte auch das Urteil fallen.

Straubing-Bogen