Prozess wegen versuchten Mordes
Statt Verhandlung im Gerichtssaal – nächtlicher Ortstermin an der Straubinger Westtangente

23.12.2019 | Stand 13.09.2023, 1:55 Uhr
−Foto: n/a

Wenn sich in einem Prozess Ungereimtheiten ergeben oder sich die Kammer ein besseres Bild des Geschehens machen will, dann kann es schon vorkommen, dass man sich zu einer Verhandlung nachts auf der Straße trifft. Dies passierte am Mittwochabend, 18. Dezember, um 20 Uhr, im Prozess wegen versuchten Mordes an zwei Polizisten. Der Prozess wird am Landgericht Regensburg verhandelt, der Ortstermin fand in Straubing statt.

REGENSBURG Um einer Polizeikontrolle zu entgehen, soll der Angeklagte alkoholisiert am 1. Mai dieses Jahres auf der sogenannten Westtangente in Straubing an der Kontrollstelle mit seinem Fahrzeug Gas gegeben haben und direkt auf zwei Polizeibeamte zugefahren sein. Glücklicherweise konnten beide Beamte zur Seite springen und blieben so unverletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dabei den Tod der zwei Beamten in Kauf genommen zu haben, um eine andere Straftat – Fahren ohne Fahrerlaubnis – zu verdecken.

Genau an dem Ort der Kontrolle im Mai trafen sich am Mittwochabend alle Prozessbeteiligten. Ab 20 Uhr wurden die Straubinger Westtangente gesperrt und die Kontrolle nach Angaben der Zeugen nachgestellt. Dabei ging es darum, aus welcher Entfernung die Kontrollstelle als solche erkennbar gewesen sein muss, an welcher Stelle der Angeklagte bremste, wo er wieder beschleunigte und mit welcher Geschwindigkeit er letztlich die zur Seite springenden Beamten passierte.

Der Grund für diesen nächtlichen Ortstermin waren unter anderem widersprüchliche Aussagen der beiden Polizisten zu Entfernungen beim Prozessauftakt am Mittwochvormittag, 18. Dezember, im Gegensatz zu deren Aussagen in den Vernehmungen bei der Polizei im Mai. Das Fahrzeug habe stark abgebremst, sei dabei direkt auf die beiden Beamten zugefahren. „Relativ kurz vor uns“ sei der Bremsvorgang hörbar zu Ende gewesen, erinnerte sich einer der Polizisten am Mittwochvormittag. Dann jedoch habe der Motor laut aufgeheult, der Angeklagte habe Gas gegeben, die Polizisten seien zur Seite gesprungen und das Fahrzeug knapp an ihnen vorbei weggefahren. Hier war beispielsweise in den Vernehmungen von einem „Riesensatz zur Seite“ und von einem „Hechtsprung“ die Rede, was nun vor Gericht, auch nachdem der erste Polizist seinen Sprung den Beteiligten vorgeführt hatte, nicht mehr ganz so dramatisch dargestellt wurde. Widersprüche gab es auch in Bezug auf den genauen Standpunkt der Polizisten auf der Fahrbahn.

Zum Abschluss des Ortstermins in Straubing beantragte die Verteidigung wegen widersprüchlicher Zeugenaussagen eine Aufhebung des Haftbefehls gegen ihren Mandanten. Der Vorsitzende Richter Dr. Michael Hammer erklärte dazu, dass er eine Entscheidung dazu nicht im Rahmen eines Ortstermins, aber doch zeitnah fällen werde.

Der Prozess wird laut Plan am 7. Januar 2020 am Landgericht in Regensburg fortgesetzt.

Straubing-Bogen