Terminierung
Neuer Anlauf im Strafverfahren wegen Verdachts der Wahlmanipulation in Geiselhöring

04.11.2019 | Stand 31.07.2023, 1:57 Uhr
−Foto: n/a

Der stellvertretende Vorsitzende der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg hat mit einer am Montag, 4. November, bekanntgegebenen Verfügung vom 31. Oktober 2019 neue Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung im Strafverfahren wegen Manipulationsvorwürfen im Zusammenhang mit der Geiselhöringer Kommunalwahl vom März 2014 bestimmt.

GEISELHÖRING Im Zeitraum vom 27. Januar 2020 bis 3. April 2020 sollen 14 Verhandlungstage stattfinden. Zur Vernehmung wer-den vorerst elf Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Bei zusätzlichem Aufklärungsbedarf besteht die Möglichkeit, dass die geplanten Beweiserhebungen in der Hauptverhand-lung ausgeweitet werden. Vom Verlauf der Beweisaufnahme hängt letztlich auch ab, ob bis zum 3. April 2020 ein Urteil ergehen kann oder über diesen Zeitpunkt hinaus Fortsetzungstermine anberaumt werden müssen.

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