Tötungsdelikt in Straubing
Straubinger erschlägt Schwiegervater mit einer Schublade – Staatsanwaltschaft fordert Verurteilung wegen Mordes

03.07.2019 | Stand 29.07.2023, 8:17 Uhr
−Foto: n/a

Im Prozess wegen der Tötung seines Schwiegervaters zeigte sich der 39-jährige Angeklagte aus Straubing letzte Woche zu Beginn des Prozesses geständig. Am Montag, 1. Juli, hatten Ermittler der Polizei, Rechtemediziner und Sachverständige ausgesagt. Am Mittwoch, 3. Juli, ging der Prozess in die nächste Runde, die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung hielten dabei ihre Plädoyers.

REGENSBURG Sehr ruhig begann der Verhandlungstag in diesem doch sehr emotionalen Fall. Aus einer normalen, bürgerlichen und unauffälligen Familie heraus kommt es zu einer doch so brutalen Tat. Und erneut stellte sich den Beteiligten die Frage: wie konnte es sich nur so entwickeln? Dieser Frage versuchten Staatsanwaltschaft, wie auch die Verteidigung des Angeklagten in ihren Plädoyers auf den Grund zu gehen.

Der Grund für den tödlichen Streit war wohl eine Geldsumme, die der Angeklagte für das Opfer zum Schutz vor eventuellen Gläubigern verwahrte, schilderte der Staatsanwalt. Als der Restbetrag dieses Geldes vom Schwiegervater zurückverlangt wurde, drohte aufzufliegen, dass der 39-jährige Schwiegersohn das Geld bereits zum Ausgleich des eigenen Kontostands aufgewendet hatte. Um dieses Problem zu lösen, ohne dass seine Frau davon etwas mitbekommt, fuhr der Angeklagte zu seinem Schwiegervater. Statt eines klärenden Gesprächs kam es jedoch zum handfesten Streit, in dessen Verlauf der Schwiegervater zu Boden stürzte. Beim Sturz verletzte sich der Schwiegervater, als er mit dem Kopf an einer Eckbank aufkam. Daraufhin äußerte er wohl den Satz: „Ich sorge dafür, dass Du Deine Familie nicht wiedersiehst!“ Dies war der Auslöser, der den Angeklagten wohl dazu veranlasste, mit einer Schublade auf seinen wehrlosen Schwiegervater einzuschlagen, wodurch dieser durch die schweren Verletzungen das Bewusstsein verlor. Als die Schublade zersplitterte, soll der Angeklagte dem Opfer mit einem der Splitter wohl mehrere Stiche durch den Hals versetzt haben. Der Schwiegervater starb. Anhand dieses angegebenen Tathergangs ist für die Staatsanwaltschaft klar, dass der Angeklagte zwar nicht mit Tötungsabsicht zum Opfer kam, aber aus Verzweiflung zu der bereits gestandenen Tat schritt. Der Vorsatz zur Tötung entstand laut Staatsanwaltschaft wohl, als das Opfer den bereits erwähnten fatalen Satz äußerte und der 39-Jährige fürchtete, seine Familie zu verlieren. Aufgrund dessen und der anschließenden rationalen Verhaltensweise des Angeklagten bei der versuchten Vertuschung der Tat, hat sich die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyers dazu entschieden, eine Verurteilung wegen Mordes mit einer lebenslänglichen Haftstrafe zu beantragen.

Die Verteidigung hingegen ist der Ansicht, dass es sich um Totschlag und nicht um Mord handelt. Die Verteidigung führt ihre Schlüsse darauf zurück, dass es sich um keinen geplanten Hergang handelt und kein weiteres Werkzeug außer der Schublade verwendet wurde. Daher handle es sich laut Verteidigung um eine affektive Handlung, sie fordert für den Angeklagten vier Jahre Haft wegen Totschlags. Der Angeklagte sei laut Verteidigung kein Mörder, auch wenn ein Tötungsdelikt vorliegt.

Ob es sich um Mord oder doch um Totschlag handelt, wird das Gericht klären. Das Urteil in dem Fall wird für Donnerstag, 11. Juli, erwartet. Das Wochenblatt berichtet.

Straubing-Bogen