Polizeiverwaltungsamt veröffentlicht Jahresstatistik
Trauriger Spitzenreiter rast mit 239 km/h über eine Staatsstraße

24.05.2019 | Stand 28.07.2023, 13:45 Uhr
−Foto: n/a

Im vergangenen Jahr wurden im Freistaat rund 70.000 Fahrverbote verhängt.

STRAUBING/BAYERN Seit 50 Jahren ist das Bayerische Polizeiverwaltungsamt (PVA) für die Ahndung von Verkehrsverstößen in ganz Bayern zuständig und sorgt so für mehr Sicherheit auf Bayerns Straßen. Doch auch im Jubiläumsjahr zeigte sich einmal mehr, ohne Kontrollen geht es im Straßenverkehr nicht! Besonders fallen in der PVA-Jahresstatistik 2018 die Ahndungszahlen der schwerwiegenden und extrem gefährlichen Unterschreitungen des Sicherheitsabstandes ins Auge: Sie stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 9,52 Prozent auf 105.711. Bei der ebenfalls zugenommenen Zahl der Fahrverbote (+ 4,17 Prozent) rangieren die Abstandsverstöße mit 21,53 Prozent nach den Geschwindigkeitsdelikten nunmehr sogar an zweiter Stelle.

Wie rücksichtslos dabei einzelne Fahrer vorgehen, veranschaulichte PVA-Präsident Timo Payer an einem extremen Beispiel aus dem abgelaufenen Jahr: Ein 46-Jähriger war wohl der Meinung, auf der Autobahn würde bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h ein Abstand zum Vordermann von etwa einem Meter ausreichen. Vorgeschrieben wären 70 Meter.

Dumm nur, dass es sich bei dem vorausfahrenden PKW um eine Zivilstreife der Polizei handelte. Selbst die Aussicht auf eine saftige Geldbuße und ein dreimonatiges Fahrverbot brachten den Fahrer offensichtlich nicht ins Grübeln. „Er hielt seine Aktion für verkehrskonform“, berichtet Payer verständnislos.

Wie im vergangenen Jahr traten 2018 im Rahmen der Verkehrsüberwachung am häufigsten jedoch Geschwindigkeitsverstöße auf, die nach wie vor Unfallursache Nummer eins darstellen.

Den gravierendsten Verstoß leistete sich hier ein 52-Jähriger. Er raste bei erlaubten 100 km/h mit 239 km/h (abzüglich Toleranz) über eine Staatsstraße. Eine Geldbuße von 1.200 EUR und drei Monate Fahrverbot waren die Quittung.

Von den 70.424 angeordneten Fahrverboten (2017: 67.606) entfielen auch 2018 wieder mehr als die Hälfte auf Geschwindigkeitsüberschreitungen (50,96 Prozent). „Bemerkenswert allerdings ist, dass der Anteil an Abstandsverstößen (21,53 Prozent) erstmals denjenigen an Alkohol- und Drogenverkehrsordnungswidrigkeiten (20,39 Prozent) übersteigt“, stellte der PVA-Leiter weiter heraus.

Insgesamt war aber eine leicht rückläufige Zahlenentwicklung zu verzeichnen Dabei ist bei den Verwarnungen (Geldbuße bis 55 EUR) ein Rückgang um 3,95 Prozent auf 1.895.872 Fälle zu verbuchen. Andererseits nahmen die Anzeigen (Geldbußen ab 60 EUR) um 2,9 Prozent auf 553.806 zu.

Bei der Zentralen Bußgeldstelle des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes wurden 820.933 Bußgeldbescheide (-2,46 Prozent) erlassen.

Die von den Verkehrsteilnehmern im Verwarnungs- und Bußgeldverfahren geleisteten Zahlungen betrugen 2018 mehr als 132,6 Millionen EUR.

Nach wie vor hoch ist weiterhin die Akzeptanz der Entscheidungen des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes. Die Einzahlungsquote bei den Verwarnungen beträgt 87,99 Prozent und die Einspruchsquote gegen Bußgeldbescheide nur 6,84 Prozent.

Breiten Raum nahm im Jahr 2018 unter anderem die weitere Optimierung der elektronischen Entrichtung von Verwarnungen und Sicherheitsleistungen per Kredit- oder EC-Karte vor Ort („CardCash Polizei“) ein. Die Möglichkeit dieser Bezahlungsart wurde zunächst bei 40 Dienststellen der Verkehrs- bzw. Autobahnpolizei geschaffen. Nach einer ersten Bilanz dieser Maßnahme konnten 23.692 Transaktionen mit einem Gesamtwert von 3.124.151,11 EUR verzeichnet werden.

Insbesondere die Vor-Ort-Erhebung des jeweils zu erwartenden Bußgeldes als Sicherheitsleistung bei durchreisenden Ausländern wird dadurch deutlich vereinfacht. Das zeitraubende Aufsuchen des nächsten EC-Automaten zur Bargeldbeschaffung entfällt damit. Eine zukünftige Ausstattung aller bayerischen Polizeidienststellen mit mobilen Abrechnungsterminals ist beabsichtigt.

In diesem Zusammenhang verwies Payer auch darauf, dass 92.524 und somit 11,27 Prozent aller Bußgeldbescheide gegen durchreisende Ausländer erlassen wurden. „Die oftmals geäußerte pauschale Behauptung, gegen diesen Personenkreis würde nichts unternommen, ist somit unzutreffend.“

Mit Blick auf die Ergebnisse der erst kürzlich durchgeführten bayernweiten LKW-Kontrollen im Rahmen einer europäischen Schwerpunktaktion informierte Präsident Payer über das 2018 in seiner Behörde neu geschaffene Sachgebiet 31.4 (Bußgeldverfahren – Schwerverkehr). Ziel sei es insbesondere, die den Schwerverkehr betreffenden Kompetenzen zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen.

Die verstärkten Schulungs- und Informationsmaßnahmen dürften sich im Bereich der sogenannten Vermögensabschöpfung bereits ausgewirkt haben. Hierbei handelt es sich um die Einziehung der planmäßig, durch illegale Handlungen im Transportwesen erzielten Gewinne. Die Zahl der hier erlassenen Bescheide stieg auf 736 (+ 52,07 Prozent) an. Und hier bezieht Payer eindeutig Position: „Solche Machenschaften dürfen sich für derartige Firmen nicht auch noch auszahlen.“

In seiner abschließenden Zusammenfassung appellierte der PVA-Präsident an alle Verkehrsteilnehmer, sich gemeinsam für mehr Verkehrssicherheit einzusetzen und darüber hinaus an die möglichen Folgen der Verkehrsverstöße zu denken. Wie es ist, den traumatisierten Angehörigen eines Raseropfers gegenüber zu stehen, weiß Payer aus eigener Erfahrung.

Und er ist sich sicher: „Auch wenn sich die Bürger verständlicherweise nicht über unsere Post freuen, so wissen Sie angesichts der vorgestellten Zahlen doch, dass es ohne Verkehrsüberwachung nicht geht.“

Straubing-Bogen